Das alles ändert sich in 2013

Nicht nur das Kehrmonopol fällt, wie unser symbolisches Foto unterstreicht. Über weitere Veränderungen informiert in einem Gastbeitrag die Verbraucherzentrale.   Foto: Reiner Sturm/pixelio.de
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Auch zu diesem Jahreswechsel müssen sich die Menschen auf zahlreiche Neuerungen einstellen. Was ändert sich in 2013?

Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst.
Zum 1. Januar 2013 fällt das sogenannte Kehrmonopol: Kam der Bezirksschornsteinfeger bislang unaufgefordert ins Haus, müssen Hausbesitzer nun selbst aktiv werden, damit Heizungsanlagen und Kamine gewartet und gereinigt werden. Denn das neue Gesetz eröffnet Hausbesitzern die Möglichkeit, auch Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit den Reinigungs- und Wartungsaufgaben zu beauftragen. Angesichts von Angebot und Nachfrage sind daher künftig niedrigere Preise zu erwarten.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen Wohnungen bis Ende 2013 mit Warmwasserzählern ausrüsten. Während es bisher möglich war, den Anteil der Heizenergie für die Warmwassererwärmung pauschal zu ermitteln, schreibt die Heizkostenverordnung fortan vor, dass die Menge nun exakt per Wärmezähler erfasst werden muss.
Rauchmelder werden in Neubauten in Nordrhein-Westfalen künftig Pflicht. Für die Erstausstattung ist der Vermieter zuständig, für die Wartung und den Austausch der Batterien der Mieter. Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flur müssen mit einem Rauchmelder ausgerüstet werden.
Die neue Fruchtsaftrichtlinie der Europäischen Union muss von allen Mitgliedstaaten bis zum 28. Oktober 2013 umgesetzt werden. Fruchtsaft darf demnach grundsätzlich kein Zucker zugesetzt werden. Ab 11. Juli 2013 dürfen Kosmetikprodukte mit Nanomaterialien nur vermarktet werden, wenn sie als solche deklariert sind. Alle verwendeten Nanomaterialien müssen in der Liste der Bestandteile mit dem Zusatz „Nano“ gekennzeichnet werden.
Die Bundesfinanzagentur wird ab 2013 keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr anbieten. Auch die kostenlose Verwahrung der Wertpapiere wird eingestellt. Wertpapierdienstleister sind - was eigentlich selbstverständlich sein sollte - schon seit dem 1. November 2012 gesetzlich verpflichtet, nur sachkundige und zuverlässige Mitarbeiter einzusetzen. Um dies kontrollieren zu können, werden Anlageberater, Compliance-Beauftragte und Verantwortliche für den Vertrieb künftig in einer Datenbank bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert. Die Institute müssen der BaFin Kundenbeschwerden über Mitarbeiter melden. Die Beschwerden werden in der Datenbank gespeichert. Auch stehen der BaFin neue Möglichkeiten zur Verfügung, Verstöße zu ahnden - bis hin zum Berufsverbot.
Im Laufe des Jahres 2013 bringen die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken eine neue Serie von Euro-Banknoten mit neuen Sicherheitsmerkmalen in Umlauf. Die Verbraucher müssen sich vor allem auf eine veränderte Optik einstellen. So wird im Wasserzeichen, das im Gegenlicht geprüft werden kann, nun die Göttin Europa abgebildet sein. Bei den bisherigen Scheinen ist hier ein Bauwerk zu sehen.
Mit angespartem Riester-Vorsorgevermögen selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren, ist derzeit – ohne dass es sich negativ auf die Förderung auswirkt – nur eingeschränkt möglich. Riester-Guthaben kann bald jederzeit für den Bau, den Kauf oder die Tilgung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden. Zudem wird das Geld geringer besteuert. Für bestimmte Umbauten im selbst genutzten Eigentum, etwa die behinderten- oder altersgerechte Umgestaltung, darf künftig Wohn-Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.
Per einstimmigem Beschluss hat der Bundestag die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Die vierteljährliche Zuzahlung von zehn Euro beim Arztbesuch wurde ersatzlos gestrichen. Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung von zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Ab 1. Mai 2013 sind Nichtraucher in NRW besser vor schädlichem Qualm geschützt. Nach dem neuen Nichtraucherschutzgesetz gilt ein Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Festzelten und bei Brauchtumsveranstaltungen wie Schützenfesten und Karnevalsfeiern und in Öffentlichen Einrichtungen der Kommunen (zum Beispiel Kitas, Schulen) und in Einkaufszentre. Auch darf künftig bei Vereinsfeiern und Betriebsfesten, die in Gaststätten stattfinden, nicht mehr gequalmt werden. Ausnahme: Bei privaten, geschlossenen Gesellschaften wie zum Beispiel bei einer Familienfeier darf weiterhin geraucht werden. Allerdings muss das Fest in streng abgetrennten Räumen oder in der ganzen Gaststätte stattfinden. Auch muss der Gastgeber persönlich eingeladen haben, und anderen Personen darf der Zutritt nicht gestattet sein.
Teuren Warteschleifen – unter anderem an Servicehotlines – kappt der Gesetzgeber die Verbindung. Zukünftig zahlen Verbraucher für das Anwählen kostenintensiver Sonderrufnummern (0900/0180) nur, wenn ihr Anliegen auch bearbeitet wird. Dies gilt gleichermaßen für Anrufe übers Festnetz und mit dem Handy.
Ab 1. Januar 2013 werden die Rundfunkgebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Angebote im Internet als Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. So sieht es der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Für jede Wohnung muss ein pauschaler Beitrag von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden.

Autor:

Roland Römer aus Hattingen

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