7. Symposium-Lunge am 13. September in Hattingen - COPD und Schwerbehindertenausweis
COPD und Schwerbehindertenausweis
Die COPD (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung) ist eine Erkrankung, die sich zwar gut behandeln lässt, die aber nicht heilbar ist. Je höher das Erkrankungsstadium (Schweregrad), desto größer sind auch die Einschränkungen im täglichen Leben, so dass es nahe liegt, dies als schicksalhafte und chronische Behinderung anzusehen und einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dieser dient als Nachweis der Schwerbehinderung bei der Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung per Gesetz zustehen.
Dazu gehören z.B. ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens oder der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Feststellung des Behinderungsgrades (Grad der Behinderung (GdB) berücksichtigt - im Gegensatz z.B. zur Anerkennung einer Berufskrankheit - die Summe aller Leiden, auf welchen Funktionsstörungen die Behinderungen beruhen. So wird ein COPD-Patient mit einer chronischen sauerstoffpflichtigen Lungenfunktionseinschränkung oder einer unabhängig zur Lungenerkrankung zusätzlich zu einer leichten COPD bestehenden Gehschwäche (z.B. nach einem Unfall) auf eine höhere GdB-Einstufung hoffen, als einer der mit seiner COPD-Erkrankung noch gut im täglichen Leben zurechtkommt und keine Begleiterkrankungen aufweist.
Einen Behindertenausweis bekommt jeder Patient mit COPD, der nach dem Sozialgesetzbuch als schwer behindert gilt, bzw. bei dem ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% vorliegt. Dies ist, ohne dass aber darauf in jedem Fall ein Anspruch besteht, ab dem Schweregrad III anzunehmen. Dieser Schweregrad ergibt sich aus einer entsprechenden Einschränkung in der Lungenfunktionsprüfung. Liegt ein niedriger COPD-Schweregrad vor, können aber andere durchaus unabhängig von der Lungenerkrankung bestehende Leiden, den GdB heben. Somit ist es ausgesprochen wichtig bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises immer alle Leiden anzugeben, die wiederum vom Haus- und/oder Facharzt bestätigt werden müssen.
Weitere, hilfreiche Tipps zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises wird Prof. Gillissen im Vortrag geben und erläutern. Außerdem wird er darlegen, welche Art von Urlaub Menschen mit COPD oder einer Langzeit-Sauerstofftherapie (LOT) trotz ihrer Erkrankung machen können und was empfehlenswert ist.
sämtliche Informationen zum 7. Symposium-Lunge
Quelle: Vortrag von Prof. Dr. A. Gillissen, Direktor der Klinik für Lungen- und Bronchialmedizin am Klinikum Kassel, auf dem 7. Symposium Lunge am Samstag, den 13. September 2014 in Hattingen von 14:10 - 14:35 Uhr.
Anfragen bezüglich des Symposiums richten Sie bitte an:
Organisationsbüro Symposium-Lunge 2014
Jens Lingemann
symposium-org@copd-deutschland.de
Telefon: 02324 - 999 959
Autor:Jens Lingemann aus Hattingen |
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