In der Debatte werden Wahrheiten oft ignoriert
Weg mit dem Grundrecht auf Asyl?

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist (Art. 16a GG). Das wird derzeit stark diskutiert. Vergessen wird allerdings: Es wurde mit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993 bereits stark eingeschränkt. Das Grundrecht auf Asyl hat seither in der Praxis an Bedeutung verloren und ist vom EU-Recht abgelöst, das maßgeblich auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fußt. Seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags 1999 liegt Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsrecht im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union. Das EU-Recht berücksichtigt jedoch weiterhin viele nationale asylrechtliche Regelungen und Entwicklungen. Die sogenannten Dublin-Verordnungen legen seit 2003 fest, dass grundsätzlich der Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, über den die Einreise in das EU-Gebiet stattgefunden hat („Verursacherprinzip“). Theoretisch heißt das für Deutschland, dass es nur dann für die Prüfung der Asylanträge zuständig ist, wenn die Asylsuchenden per Flugzeug nach Deutschland einreisen, was in den meisten Fällen ein Visum voraussetzt. Hinzu kommt, dass einige Länder als „sichere Drittstaaten“ definiert sind. Derzeit wird über eine europäische Migrationsagenda debattiert.
Schauen wir mal auf die Zahlen, die das Bundesamt für Migration zur Verfügung stellt:  Von rund 160.000 Menschen, die im Jahr 1995 einen Antrag auf Asyl stellten, sank die Zahl bis 2012 auf rund 77.000 Menschen. Erst danach gab es wieder einen deutlichen Anstieg auf 477.000 Menschen in 2015 und 745.000 Menschen in 2016. Doch bereits 2017 sank die Anzahl deutlich auf 220.000 Menschen. In 2018 wurden rund 160.000 Asylanträge gestellt.
Betrachtet man sich die Zahlen im Hinblick auf den Erfolg des Antrages (Anerkennung als Flüchtling) kann man grob sagen: Rund 1/3 der Anträge werden abgelehnt, in 1/3 der Anträge gibt es eine formelle Entscheidung (Dublin oder Zurücknahme des Antrages) und etwa 10 bis 15 Prozent der gestellten Anträge werden anerkannt. 
Wer ausreisepflichtig ist, darf vorübergehend (befristet) in Deutschland bleiben, weil er nicht abgeschoben werden kann. Er hat beispielsweise keine Papiere - wohin will man dann abschieben? Er muss aber an der Findung seiner Identität mitwirken. Zum Stichtag 30.06.2018 lebten in Deutschland – in einem Land mit rund 80 Millionen Menschen - 173.915 Geduldete. Von ihnen waren 98.748 abgelehnte Asylbewerber.
Seit 2015 können "Langzeit-Geduldete" eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das betrifft zwei Gruppen: Geduldete, die "nachhaltig integriert" sind (leben schon Jahre in Deutschland und verdienen ihren Lebensunterhalt selbst) und Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21), die vier Jahre in der Bundesrepublik gelebt oder hier einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Auch ihre Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner können dann ein Bleiberecht bekommen.Bis zum Stichtag 31.12.2016 haben weniger als 6.000 Menschen von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.