Vom Rat beschlossen: Höhere Steuer für "gefährliche Hunde"
Die Stadt beabsichtigte, eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde einzuführen. Angelehnt war der Begriff an bestimmte Rassen in den Paragrafen 3 und 10 des Landeshundegesetzes. Zur Verbesserung der Haushaltssituation sollte ein Steuersatz von 600 Euro pro Jahr eingeführt werden. Die Stadt rechnete mit Mehreinnahmen von 25.000 Euro pro Jahr.
Das wurde in der letzten Ratssitzung 2015 so nicht beschlossen. Die Steuer für gefährliche Hunde wurde auf 400 Euro pro Jahr festgelegt. Der Begriff „gefährlich“ wird in der Hundesteuersatzung definiert als Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfeberitschaft oder Schärfe gezüchtet werden. Außerdem solche Hunde, die nach dem Gutachten eines Tierarztes bissig sind, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben oder unkontrolliert Wild, Katzen, Vieh oder Hunde hetzen oder reißen. Dreizehn verschiedene Hunderassen werden anschließend aufgelistet, darunter auch Rottweiler, Terrierarten und Bulldoggen.
Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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