Richtiges Verhalten mit den Silvester - Feuerwerk
Manche Menschen freuen sich das ganze Jahr auf die Silvesterparty mit dem Feuerwerk zum Jahreswechsel. Dafür beginnt der Verkaufsstart der Knallkörper in diesem Jahr am 28.Dezember. Die Organisation des gesamten Verkaufs ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Von der Menge die ein Händler einlagern darf, über das Alter was an wen abgeben werden darf, bis zu den Abgabetagen. Nach dem 31.12. darf da Feuerwerk erst wieder am nächsten Jahresende verkauft werden.
Auch für Privatpersonen gelten die verschiedenen Regeln. Erfolgt der Verkauf nur ab 18 Jahren bzw. wie aufgedruckt (Freigegeben ab...), so ist der Gebrauch durch jüngere Personen nur unter der persönlichen Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
Offiziell darf nur am Silvestertag geknallt werden. An den anderen Tagen ist es eine Ordnungswidrigkeit, die bei Beschwerden durch andere Personen geahndet werden. Leider ist es ja so, dass vor allem Jugendliche ohne Rücksicht auf Mitmenschen schon vorher knallen. Das kann auch für Eltern teuer werden. Rücksichtnahme sollte auch an Krankenhäusern und Altenheimen groß geschrieben werden.
Besonderes Augenmerk sollte auch bei der Anwesenheit von Tieren geübt werden. Auf die Knallerei reagieren alle Tiere sehr verschreckt . Dieses gilt für Wildtiere wie für Haustiere. Haustiere nicht ans geöffnete lassen. Und immer unter Aufsicht beruhigend auf die Tiere einwirken, nicht nach draußen lassen.
Auch auf die eigene Sicherheit sollte sehr viel Wert gelegt werden. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser füllen sich in der Nacht zum Neuen Jahr dramatisch. Verbrennungen, Augenverletzungen, Hörschäden oder Herzinfarkte haben schon manch ausgelassene Fete beendet. Manche Verletzung hat auch schon lebenslange Schäden hinterlassen.
Wer dem Leitsatz einer Spendenorganisation folgt: BROT STATT BÖLLER , liegt beim Umgang mit dem Feuerwerk genau richtig.
Autor:Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen |
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