Angepasste Corona-Schutzverordnung in Kraft
Neue Regelung zu privaten Feiern in Hattingen
Ab 1. Oktober gilt die neue Corona- Schutzverordnung mit einigen Ergänzungen und Veränderungen. Strengere Regeln gelten ab sofort vor allem für private Feste, die nicht in der Wohnung stattfinden.
Private Feierlichkeiten in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten mit mindestens 50 Teilnehmern müssen spätestens drei Werktage vorher im Fachbereich Ordnung der Stadt Hattingen (E-Mail an privatfeiern@hattingen.de) angemeldet werden. Erlaubt sind nur Feste zu herausragenden Ereignissen wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage. Das Limit liegt auch weiterhin bei 150 Teilnehmern.
Das Ordnungsamt führt für die Feiern kein Genehmigungsverfahren durch, sondern nimmt lediglich die Anmeldung entgegen. Es muss ein Verantwortlicher für die Feier genannt werden, der eine Gästeliste führt und diese vier Wochen lang aufbewahrt. Das erleichtert die Kontrolle und gegebenenfalls die Nachverfolgung von Infizierten. Wer die Anmeldung versäumt, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden.
Abhängig von den Corona-Fallzahlen wird die Teilnehmer-Obergrenze angepasst. Wenn die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Infizierten je 100.000 Einwohner im Kreis, innerhalb einer Woche auf 35 steigt, sind bei Feiern in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten nur noch 50 und nicht 150 Gäste erlaubt. Steigt der Inzidenzwert auf über 50, dürfen höchsten 25 Teilnehmer feiern. Menschen, die in der eigenen Wohnung feiern, wird dringend empfohlen, die Zahl der Gäste auf 25 oder auf zehn zu begrenzen.
Es werden keine privaten Wohnräume kontrolliert. Die Stadt Hattingen rät dringend, sich bei geselligen Zusammenkünften an den Maßgaben für Verkaufsstätten zu orientieren. Hier sollten pro Person sieben Quadratmeter zur Verfügung stehen. Außerdem sollten Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet werden.
Schärfere Regeln gelten auch in der Gastronomie. Gastronomen müssen auch weiterhin die Daten ihrer Gäste erfassen. Wer dabei erwischt wird, dass er Fantasienamen oder eine falsche Adresse angibt, muss 250 Euro Bußgeld zahlen.
Autor:Michael Köster aus Essen |
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