Inklusives Schulsystem in Hattingen nur mit der Förderschule

St-Georg-Schule: Zwei ehrwürdige Schulgebäude
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  • hochgeladen von Bernd Loewe

Mit der 2006 beschlossenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich auch Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu errichten, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung der Regelfall ist.

Welche Auswirkungen hat das auf die Schulentwicklungsplanung in Hattingen?

Die Fraktion Grüne/FWI veranstaltete daher am 5. September eine Gesprächsrunde, bei der die Konsequenzen aus der Inklusion für den Schulentwicklungsplan in Hattingen erläutert wurden. Auf dem Podium die Schulamtsdirektorin Vera König (Schulaufsicht Förderschulen) des Ennepe-Ruhr-Kreises, der Schulleiter der St.-Georg-Schule Bernd Leven und Frank Staacken von der Fraktion Grüne/FWI als Moderator.

Viele Hattinger Schuleiter und Pädagogen nahmen an der Veranstaltung teil, die ohne parteipolitischen Aspekt stattfand, eben als Orientierung für eine politische Entscheidung. Es entwickelte sich eine rege Diskussion mit dem zahlreich erschienen Fachpublikum. Im Publikum Beate Schiffer, Dezernentin u.a. für Jugend, Schule und Sport. Leider fand von den anderen Fraktionen aus dem Hattinger Rat nur eine Vertreterin der SPD-Fraktion den Weg in die Veranstaltung.

Vera König hat klargestellt, dass es derzeit noch keine verbindlichen Vorgaben für die Umsetzung in NRW gibt. Es ist aber zu erwarten, dass die Eltern ein Wahlrecht bekommen werden, ob ihr Kind an einer Förderschule oder an einer Regelschule gefördert wird. Die Frage bleibt offen, wie sich die Eltern entscheiden werden. Rein spekulativ erscheint die Vermutung, das sich bis zu 50% der Eltern für die Regelschule entscheiden könnten.

Große Vorbehalte kam aus den Regelschulen, die mit den vorhandenen und in Aussicht gestellten Ressourcen sich nicht in der Lage fühlen, qualitativen inklusiven Unterricht zu leisten. Die durchgängige Besetzung mit Sonderpädagogen in Regelschulen wird von vielen Lehrerinnen und Lehrern für erforderlich gehalten, als Voraussetzung für das Gelingen von Inklusion in der Schule. Klar geworden ist auch, dass jedes betroffene Kind individuell zu betrachten ist und sehr unterschiedliche Förderung erforderlich ist. Aber sind sonderpädagogische Ressourcen an den Regelschulen eine ausreichende Basis für die inklusive Entwicklung in Schule und Unterricht?

Deutlich geworden ist, dass inklusiver Unterricht verlangt, dass nicht nur einzelne Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtstätigkeit anders organisieren. Das ganze Kollegium einer Regelschule muss sich über den Weg zur inklusiven Schule verständigen und dazu stehen.

Meine Meinung: Die Förderschule in Hattingen muss mit den vorhandenen Förderschwerpunkten bestehen blieben und sich vielleicht sogar als sonderpädagogisches Förderzentrum etablieren. Sie könnte den Einsatz der Förderschullehrkräfte in den allgemeinen Schulen koordinieren und darüber hinaus mit ihren Schülern eine besondere individuelle Förderung umsetzen. Das ist kein Widerspruch zu den Zielsetzungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Für die Förderschule St. Georg ist es ohne Zweifel erforderlich, endlich ihr Provisorium an zwei Standorten zu verlassen und in die leerstehenden Räumlichkeiten der Hauptschule in der Lessingstraße einzuziehen. Die Mitglieder des Hattinger Rats haben keine Wahl, sie müssen die Weichen hierzu im Schulentwicklungsplan stellen.

Autor:

Bernd Loewe aus Hattingen

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