Eilmeldung: Stadt gegen WestLB: Rückzahlung von 13 Millionen Euro vom Tisch
Das Landgericht Düsseldorf hat heute am Nachmittag im Prozess der Stadt Hattingen gegen die WestLB das Urteil verkündet. Wie Dr. Frank Burbulla, Erster Beigeordneter und Kämmerer der Stadt, mit Freude mitteilt, hat die Stadt Recht bekommen. "Das Gericht hat die Kosten des Verfahren im Verhältnis 95:5 aufgeteilt. Das heißt, wir haben zu 95 Prozent Recht bekommen!"
Wie viele andere Städte auch und wie von kommunalen Aufsichtsbehörden empfohlen, hatte die Stadt zwischen 2005 und 2008 Derivat-Geschäfte mit der WestLB abgeschlossen. Die Gewinne aus diesen selbst für Fachleute schwierig zu durchschauenden Geschäften sollten helfen, die städtische Zinsbelastung zu sichern oder zu senken. Das gelang anfangs auch, denn bis zur Euro-Krise konnte die Kämmerei rund 1,8 Millionen Euro Gewinn verbuchen. Der dann folgende rapide Kursverfall des Euro sorgte allerdings bald für Verluste. Die Verwaltung schlug dem Rat den sofortigen Rückzug aus den vor Finanzgeschäften vor. Allerdings drohten nun möglicherweise Rückzahlungsforderungen der WestLB von bis zu 13 Millionen Euro.
Mut machten aber Entscheidungen, die andere Städte in vergleichbarer Lage vor Gericht gegen die WestLB erstritten. Bei ihnen erkannte das Gericht eine mangelhafte Beratung über die Risiken seitens der WestLB. So wirft auch die Klage der Stadt Hattingen der WestLB vor, falsch beraten zu haben.
Durch das nun verkündete Urteil kommen auf die Stadt "nur" Forderungen über 784 000 Euro zu. Das ist der Betrag, der als letztlich als Saldo zwischen Gewinnen und Verlusten der Geschäfte zu ermitteln ist. Der Ausgang des Prozesses führt nicht zu Verwerfungen im Etat, da entsprechende Rückstellungen gebildet wurden, die den nun bekannten Betrag überschreiten. Die Kosten des Rechtsstreits, also auch der Anwaltskosten, gehen mit 95 Prozent zu Lasten der WestLB.
Details des Urteils vom Landgericht liegen noch nicht vor, eine genaue Auswertung des Urteils wird erst in einigen Wochen möglich sein, wenn es schriftlich und mit Begründung vorliegt.
Autor:Roland Römer aus Hattingen |
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