Der Spielsucht soll vorgebeugt werden; jetzt soll gehandelt werden.

Der Gesetzgeber hat gehandelt! Pünktlich zur Sommerpause wurde das Gesetz geändert. Es betrifft die Kommunen. Die Stadtverwaltungen müssen nämlich dafür sorgen, dass zwischen zwei Automatenkasinos ein Mindestabstand von 300 m in Zukunft herrschen.
Damit werden viele Ladenlökale leer stehen.Und nicht nur das: die Zahl der Automaten in einem Unternehmen wurden drastisch begrenzt. In Bahnhöfen wird es kaum möglich sein, dass es dort ein zweites Kasino gibt. Automatenhallen gelten als Quelle der Spielsucht. Dieses hatten Forschungen so ergeben. Der Abstand von 300 m soll die Spieler dazu bringen sich auf den Weg zwischen zwei Spielhallen abzukühlen.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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