DEHOGA-Vorsitzender Heinz Bruns: Gastronome lehnen die"Hygiene-Ampel" weiter ab

Der Hattinger Gastronom Heinz Bruns ("Burgstuben Haus Kemnade") ist Vorsitzender vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Westfalen.  Foto: STADTSPIEGEL-Archiv
  • Der Hattinger Gastronom Heinz Bruns ("Burgstuben Haus Kemnade") ist Vorsitzender vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Westfalen. Foto: STADTSPIEGEL-Archiv
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NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel will für NRW im Alleingang eine „Hygiene-Ampel“ für die rund 150 .000 Lebensmittelbetriebe im Land einführen. An allen Betrieben, die Lebensmittel verkaufen oder herstellen, soll ein Kontroll-Barometer mit den Ampelfarben Rot, Gelb und Grün die Kunden „gut sichtbar“ darüber informieren, wie die letzten Betriebskontrollen ausgefallen sind.

„Wir lehnen ein verpflichtendes Kontrollbarometer weiterhin ab. Das Gesetz schafft allenfalls Pseudotransparenz“, kritisiert Gastronom Heinz Bruns, Vorsitzender des DEHOGA Westfalen (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) im Bezirk der IHK Bochum und Vize-Präsident des Verbandes den Einzelvorstoß der NRW-Landesregierung, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, nach der die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zwingend im Internet und im Betrieb veröffentlicht werden.
Der Gastronom und Betreiber des „Haus Kemnade“ in Hattingen weist weiter darauf hin, dass bereits ohne gesetzliche Keule mehr als 90 Prozent der gastronomischen Betriebe, die im Rahmen eines Pilotprojekts in Bielefeld und Duisburg kontrolliert wurden, „im grünen Bereich“ lagen.
Der DEHOGA-Vorsitzende kritisiert vor allen Dingen, dass das vollmundig versprochene „Mehr an Transparenz“ für den Gast gar
nicht erreicht werden wird. „Das Gesetz fußt auf einer Verwaltungsvorschrift, die einen einwandfreien Hygienezustand in einer Gaststätte gar nicht feststellen soll, sondern Lebensmittelkontrolleure hilft, Kontrollrhythmen für die Betriebe festzulegen. Wenn also schon die Grundlage die falsche ist, wie sollen dann die Ergebnisse den Gast aufklären?“, fragt Heinz Bruns. „Beispiel Schädlingsbekämpfung: Gäste wollen wissen, ob es Schädlinge gibt. Ob ein spezielles Management zur Schädlingsbekämpfung aber existiert, interessiert den Gast allenfalls am Rande, aber berechtigterweise den Kontrolleur.“ In das zu veröffentlichende Ergebnis fließen Fehler beim Monitoring trotzdem.
Zudem ist für Gäste nicht erkennbar, was sich hinter dem Ergebnis, der Kombination aus Farbe und Punktzahl verbirgt. „Wo liegt der Unterschied zwischen Grün und 30 Punkten und Gelb und 40?“, fragt Bruns.
Stichproben in unterschiedlichen Kommunen und bei unterschiedlichen Kontrolleuren haben zudem ein weiteres Problem zu Tage gefördert, weiß Lars Martin, Rechtsanwalt und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Westfalen: fehlende einheitliche Kontrollmaßstäbe. „Wenn es in Hagen z.B. für einen fehlenden Mülleimerdeckel einen Risikopunkt gibt, in Schwelm aber nicht, ist das in einem System, was mit „exakten“ Punktezahlen operiert und objektiv sein will, ein massives Problem“, kritisiert Martin. Weniger subjektiv wären Kontrollen nach dem 4-Augen-Prinzip, was aber auf betrieblicher Seite und beim Steuerzahler immense Kosten entstehen ließe.
Schließlich hat der DEHOGA erhebliche rechtliche Bedenken. Das Gesetz lässt nicht erkennen, dass das Land die Urteile von Düsseldorf und Minden zu den Pilotversuchen in Duisburg und Bielefeld ernst nimmt. Die massiven rechtlichen Bedenken haben im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung gefunden. Vor allem aber sieht der DEHOGA für das Land Nordrhein-Westfalen überhaupt
keine Gesetzgebungskompetenz, ein verpflichtendes Kontrollbarometer einzuführen. „Unserer Meinung nach darf nur der Bund eine solche Regelung erlassen. Insofern werden wir uns alle rechtlichen Schritte vorbehalten, gegen das Gesetz vorzugehen“, kündigt Martin die nächsten Schritte des DEHOGA an.

Autor:

Roland Römer aus Hattingen

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