Bankenaufsicht ist beteiligt

Der STADTSPIEGEL berichtete in seiner letzten Ausgabe über den erneuten Wechsel im Vorstand der Sparkasse Sprockhövel. Vorstandsmitglied Uwe Müller ist von seinen Aufgaben freigestellt.
Als Begründung wird inoffiziell das zerrüttete Verhältnis zwischen ihm und dem Vorstandsvorsitzenden Christoph Terkuhlen angegeben. Uwe Müller ist der fünfte Wechsel auf Vorstandsebene in sechs Jahren. Der STADTSPIEGEL fragte bei der Bafin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, nach.
Aus vertraulichen Quellen ist dem STADTSPIEGEL bekannt, dass die Bafin an Sitzungen des Verwaltungsrates teilgenommen hat. Auch bei den letzten personellen Veränderungen saß die Bafin mit am Tisch.
Ben Fischer, Pressereferent für Bankenaufsicht, gegenüber dem STADTSPIEGEL: „Die Bafin wird bei personellen Fragen zunächst dann tätig, wenn ein Kandidat bestellt werden soll. Auch können wir Kandidaten zu einem späteren Zeitpunkt abberufen lassen, wenn die erforderlichen Qualifikationen nicht erfüllt werden. Wir können allerdings keine Verpflichtung aussprechen, Verträge zu erfüllen.“
In diesem Fall geht es um einen Fünfjahresvertrag, von dem erst zwei Jahre abgelaufen sind. Für die verbleibenden drei Jahre steht eine hohe Abfindung – diskutiert werden angeblich etwa 700.000 Euro – im Raum.
Ben Fischer: „Wir können auch eine Verwarnung aussprechen. Aber wenn es nicht um berufliche Versäumnisse, sondern um persönliche Verhältnisse geht, kann die Bafin von Rechts wegen nicht tätig werden.“
Rein rechtlich, so Fischer, könne die Bafin in extremen Fällen auch einen Sonderbevollmächtigten einsetzen, der die Geschäfte führe. Dies gelte aber nur für den Fall, wenn sich herausstelle, dass der Vorstand dazu nicht mehr in der Lage sei. Das sei aber nur ein theoretischer Hinweis, der auf den konkreten Fall keinesfalls übertragbar sei.
Auch bei den Krediten der Verwaltungsratsmitglieder – in Sprockhövel sollen Verwaltungsratsmitglieder insgesamt Kredite von 1,7 Millionen bei der Sparkasse haben – schaut die Bafin genauer hin. „Es handelt sich dabei um Organkredite. Wenn jemand im Verwaltungsrat sitzt und zugleich Schuldner bei dieser Bank ist, gibt es verschärfte Bedingungen. So müssen etwaige Beschlüsse über Kredite einstimmig gefasst werden. Bis zum Sommer 2009 hatte die Bafin keine weitere Handhabe gegenüber Verwaltungsratsmitgliedern. Doch dann hat sich das geändert. Jetzt können wir bei einem Interessenkonflikt eingreifen. Dieser liegt dann vor, wenn der Schuldner seinen Kredit nicht mehr bedienen kann. Dann gehen die Interessen der Bank und die des Schuldners auseinander. In diesem Fall würden wir das Verwaltungsratsmitglied abberufen.“
Grundsätzlich, so Fischer, lasse das Aufsichtsrecht Kredite bei Mitgliedern des Verwaltungsrates zu. „Der Verwaltungsrat soll ja im Interesse der Bank entscheiden und da ist eine Geschäftsbeziehung zwischen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Bank erstmal unproblematisch. Nur bei Interessenkonflikten ändert sich diese Situation in jedem Fall.“

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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