Manche Coronaregeln lassen einen ratlos zurück
Absurdistan oder so ähnlich

Foto: Pielorz

Am 27. Januar 2020 wurde der erste Coronafall in Deutschland aktenkundig. Seitdem haben wir eine Zeitrechnung vor und mit Corona. Irgendwann wird sich das ändern in die Zeit vor und nach Corona – aber so weit sind wir noch nicht. Seit fast zwei Jahren gibt es Regeln und Gesetze sowie deren Veränderungen im Stundentakt. Für die große Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen ist es keine Frage, dass es Regeln und Gesetze geben muss, auf deren Grundlage die Pandemie eingedämmt werden soll. Allerdings: je komplizierter die Regeln werden, je unübersichtlicher sie sich in den einzelnen Bundesländern gestalten, desto mehr Bürger und Bürgerinnen schütteln die Köpfe. Und es ist auch nicht mehr zu verstehen, was da alles in den Glas- und Betonkästen der Politik ausgedacht wird.

Die 3G-Regel im Einzelhandel ist schon längst Vergangenheit. 2G muss es sein und es wird daran festgehalten, obwohl das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die 2G-Pflicht im Einzelhandel in Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs gekippt hat. Die Kaufhauskette Woolworth hatte geklagt. Bundesweit soll sie allerdings nicht gekippt werden. Mit 3G geht es an die Wursttheke im Discounter zum Salamikauf, mit 2G bekommen die Füße neue Winterschuhe. Wer allerdings in einem Schuhgeschäft arbeitet, tut dies auf der Ebene von 3G, denn diese Regel gilt am Arbeitsplatz. Wenn allerdings die Verkäuferin sich selbst im Geschäft neue Winterschuhe kaufen würde, dann wäre sie in dem Augenblick Kundin und für sie würde 2G gelten. Nun ist es zwar logisch, dass ein 3G-Mensch etwas essen muss und daher Zutritt zu Lebensmittelgeschäften braucht, aber aus der Sicht des Virus ist es ziemlich egal, ob der Innenraum ein Lebensmittel- oder ein Schuhgeschäft ist. Zumal nach bisherigem Kenntnisstand der Einzelhandel mit Maskenpflicht kein Pandemietreiber war und ist und der Kundenaufenthalt sowohl für den Kauf der Salami als auch für den Kauf der Schuhe überschaubar sein dürfte. In der Regel ist beides kein Zeitvertreib für mehrere Stunden.
Doch es geht noch weiter. Wenn ich als Tanzlehrerin mein Brot verdiene, dann gibt es an meinem Arbeitsplatz die 3G-Regel. Die Tanzkurse laufen unter sportlichen Betätigungen und dürfen daher – wie Fitness-Studios auch – die 2G-Kunden beglücken. Selbstverständlich greifen Regeln wie Beschränkung der Personenzahl, Lüften oder ähnliches – was übrigens kaum infrage gestellt und oft sogar über das gebotene Maß hinaus freiwillig erweitert wird. Doch wer einen Kurs absolviert hat, freut sich in der Regel auf den Höhepunkt: Seine Tanzkünste in einem schicken Outfit zu präsentieren und gemeinsam mit dem Partner selig über das Parkett zu schweben. Fast überflüssig zu erwähnen, dass es sich bei den tanzbegeisterten Personen nicht um die unbekannte Öffentlichkeit handelt, sondern um genau die Menschen, die auch schon während der Kurse zusammengetroffen sind. Es soll sogar vorkommen, dass manche Paare ein gemeinsamer Haushalt sind.

Regeln muss man verstehen

Wer nun glaubt, den Abschlussball für die Seele genießen zu können, den muss ich enttäuschen. Tanzveranstaltungen sind seit neuestem in NRW verboten und nicht nur hier. Darunter fallen alle jene Veranstaltungen (Silvester lässt grüßen!!!!), bei denen das Tanzen der Schwerpunkt der Veranstaltung bildet. Das steht so auf der Seite des MAGS – gemeint ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Da steht aber auch, dass die 2Gplus-Regel für Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz gilt. Diese Regel kommt übrigens auch bei sexuellen Dienstleistungen zum Tragen.
Noch mal langsam zum Mitdenken: Wenn ich also eine Veranstaltung durchführe, bei der die Menschen zusammensitzen und nur zwischendurch das Tanzbein schwingen, dann geht das. Wenn die gleiche Veranstaltung mit den gleichen Menschen in den gleichen Räumen mit weniger Sitzen und mehr Tanzbein stattfindet, dann ist das verboten. Sagt das Ministerium. Das hat eine Tanzschule aus der Region sogar schriftlich bekommen. Den ersten Abschlussball konnten sie nämlich noch vor der letzten Änderung der Coronaschutzverordnung unter 2Gplus durchführen, den zweiten Ball eine Woche später mussten sie dagegen absagen. Sexuelle Dienstleistungen sind nach 2Gplus übrigens immer noch erlaubt.
Besagte Tanzschule versteht die Welt nicht mehr. Und ich auch nicht. Selbstverständlich haben die Tanzschul-Eigentümer schon vor Monaten in neue Fenster und Belüftungen investiert und dafür auch Zuschüsse erhalten. Corona gibt es ja nicht erst seit gestern. Sie sind allerdings davon ausgegangen, vor diesem Hintergrund auch arbeiten zu dürfen. Doch - Moment mal - arbeiten dürfen sie ja! Die Tanzkurse finden statt. Nur dürfen die gleichen Menschen eben nicht bei einem Abschlussball zusammenkommen.
In vielen Verordnungen zur Corona-Pandemie sind Tanzschulen sowieso nicht explizit aufgelistet. In der Regel werden sie bei Kategorien mit „oder ähnliche“ eingruppiert. Helfen tut ihnen das nicht. Mir helfen diese Regeln übrigens auch nicht, weil ich sie nicht (mehr) verstehe. Was ich verstehe, sind Wut, Angst und Ohnmacht von Menschen, die in ihrer beruflichen Existenz gefährdet sind und deren Sorgen auch weit über wirtschaftliche Fragen hinausgehen.
Was ich vergessen habe zu erwähnen: Alle diese Menschen, mit denen ich gesprochen habe, sind mindestens zwei-, viele dreifach geimpft. Sie tragen dort, wo es verlangt wird, eine Maske und halten sich an die Regeln. Sie wollen alle, dass die Pandemie erfolgreich bekämpft wird. Doch was sie sich nach zwei Jahren Pandemie wünschen: Regeln, die man versteht. Denn dann werden sie auch von der Mehrheit der Bürger akzeptiert und umgesetzt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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