Ab 1. NOVEMBER 2015 gelten neue Regeln beim Melderecht!

Es sollte schlicht unbürokratisch werden, als die damalige Landesregierung die Formalitäten für die Anmeldung einer neuen Adresse änderten. Die Meldepflicht galt zwar nach wie vor, ist aber von gewissen Zeitgenossen nicht durchgeführt worden.
Wenn jemand etwas zu verbergen hatte, blieb er einfach in der alten Wohnung gemeldet. Spätestens wenn der ahnungslose Vermieter von der Polizei oder Gerichten auf den ehemaligen Mieter aufmerksam gemacht wurden, konnte der Verzogene als "unbekannt verzogen" abgemeldet werden.
Diesem Umstand soll eine neue Verordnung nun einen Riegel vorschieben. Jeder Vermieter ist nun verpflichtet seinem Exmieter schon beim Auszug eine Bescheinigung mitzugeben, die den Behörden vorgelegt werden muss. Eine Verweigerung des Papiers wird für Mieter und Vermieter mit einem hohen Bussgeld bis zu 10000 Euro geahndet werden.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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