... und der Staat kassiert mit !?
Einem Bäckermeister steht eine Steuerprüfung ins Haus.Da er seine Buchführung immer ordentlich gemacht und alle Abgaben pünktlich abgeführt hat, glaubt der selbstständige Handwerker, dass er der Angelegenheit mit einem ruhigen Gewissen entgegen sehen kann.
Doch dies stellte sich bald als ein teurer Irrtum heraus. Der Bäckermeister hatte über Jahre hinweg nach Geschäftsschluss übriges Gebäck gesammelt und am nächsten Tag der örtlichen Tafel für Bedürftige gespendet. Sein Fehler war,dass er einen Paragraphen im Abgabengesetz übersehen hatte. Der besagt in "normales" Deutsch übersetzt, dass es sich bei der Spende an eine Tafel um eine Abgabe handelt, in der bereits Vorsteuer enthalten ist. Diese Vorsteuer auf die Rohprodukte wie Mehl und die anderen Zutaten zum Backen u.s.w. kann der Bäcker in Abzug bringen, die Mehrwertsteuer wird auf die als Verkaufspreis kalkulierte Summe aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt.
Die nicht verkaufte Ware hat er dann in einem Bruchbuch abgeschrieben. Bis hier hat er richtig gehandelt. Und erst jetzt beginnt sein Fehler. Hätte der Geschäftsmann die abgeschriebene Ware in einem Müllcontainer entsorgt, hätte das Finanzamt keine Ansprüche, weil das Gesetz sagt, dass keine weitere Leistung entstanden ist. Da der Handwerker seine übrige Ware aber stattdessen an die ehrenamtliche Tafel für Bedürftige gespendet hat, lag ein Fehler vor.
Die Finanzbeamten ermittelten eine tägliche Durchschnittsumme für die jahrelangen Spendenaktivitäten und forderten diese Summe nun als Nachzahlung ein.
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Darf es sein, dass der Staat für eine wohltätige Sache noch Geld nimmt ?
Ist es nicht vielmehr so, dass die ausreichende Versorgung von Bedürftigen die Sache des Staates ist ?
Würde der Staat seine Pflicht zur Versorgung der Bedürftigen mit ausreichenden Mitteln nachkommen, wären auch die Tafeln überflüssig.
Autor:Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen |
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