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Ein Anwalt klagte im Auftrag von Hinterbliebenen vor Gericht auf hohen Schadensersatz von einem Museum.
Sein Klient sei in das Museum gegangen und betrachtete ein Gemälde von Marie Antionette auf der Guillotine. Dabei schlief er ein und träumte von dem Bild. Als zur Schließungszeit der Museumswächter dem Mann auf den Nacken tippte, als dieser just in dem Moment von der Köpfung Marie Antoinettes träumte, assoziierte er das Antippen am Nacken mit dem Fallbeil und hatte eine Herzattacke, an der er sofort verschied.
Doch der Richter wies die Forderung auf Schadensersatz zurück.
Warum?
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Lösung
Wenn der Mann im Schlaf starb, könnte man gar nicht wissen, was er geträumt hatte.
Autor:Ulrich Jean Marré, M.A. aus Essen-Ruhr |
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