Kunden fühlen sich betrogen
Strafanzeigen gegen Hattinger Handy-Shop
Polizei und Staatsanwaltschaft Essen bestätigen auf Nachfrage, dass gegen einen Hattinger Handy-Shop mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachtes des Betruges gestellt wurden. Betroffene Kunden schalteten inzwischen Rechtsanwälte und Verbraucherzentrale ein und die Kriminalpolizei ermittelt.
Ariane P. (der richtige Name ist der Redaktion bekannt) hatte Interesse an einem neuen iPhone 11, da ihr bisheriger Handy-Vertrag ablief. Sie erkundigte sich Ende Oktober 2019 in Hattingen in mehreren Handy-Shops. Ein Verkäufer machte ihr in einem Shop ein nach ihrer Ansicht günstiges Angebot und versprach gleichzeitig, dass ihr neuer Handy-Vertrag über monatlich 39,99 € auch die Lieferung eines neuen iPhone 11 beinhalte, welches ihr, sofern sie den Vertrag unterschriebe, einige Tage später zugeschickt würde.
Ariane P. unterschrieb den Vertrag. Wenige Tage später erhielt sie vom Mobilfunkbetreiber schon die Bestätigung des neu abgeschlossenen Vertrages und eine SIM-Karte. Ein iPhone erhielt sie allerdings bis heute nicht.
Smartphone nie erhalten
Erst beim genauen Lesen ihres neu abgeschlossenen Vertrages bemerkte sie dann, dass in dem Vertrag die Lieferung eines iPhone nicht enthalten war. Ihre Recherche ergab dann aber, dass von dem Verkäufer ihres Vertrages bei dem Netzbetreiber allerdings unter ihrer neuen Vertragsnummer die Gerätenummer eines ausgelieferten Smartphones eingegeben und gespeichert worden sein muss, obwohl sie bis heute überhaupt kein Gerät erhielt. Sie fragt sich, was ist mit diesem Gerät geschehen?
Ihre direkte Nachfrage bzw. Beschwerde beim Netzbetreiber wurde an den Handy-Shop verwiesen, bei dem sie den Vertrag abgeschlossen hatte. Der Inhaber des Handy-Shops bestritt ihr gegenüber dann, dass sein Mitarbeiter ihr zu dem angeschlossenen Vertrag die kostenlose Lieferung eines iPhone zugesagt hatte. Nun muss ein Produktinformationsblatt entweder deutlich sichtbar im Shop ausliegen oder dem Kunden ausgehändigt werden. Bei Ariane P. soll beides nicht vorgekommen sein. Sie erstattete Strafanzeige gegen den Handy-Shop.
Auch Heike L. (der richtige Name ist der Redaktion bekannt) ist fix und fertig. Sie ging Anfang November 2019 in der Absicht in diesen Hattinger Handy-Shop, drei nicht benötigte Zusatzfunktionen ihres alten Mobilfunk-Vertrages deaktivieren zu lassen. Ein Verkäufer bestritt, dass man die drei Zusatzfunktionen deaktivieren kann und empfahl ihr einen für sie deutlich kostengünstigeren Tarif, druckte direkt einen neuen Vertrag aus und soll ihr versichert haben, jetzt würde für sie ja alles noch günstiger. Nur für die Legitimation der Änderung wollte er kurz einmal ihren Personalausweis sehen und sie brauchte jetzt nur noch zu unterschreiben, was die Kundin dann auch tat. Auch ihre Bankkarte zeigte sie dem Verkäufer, damit, so wie er sagte, auch die günstigeren Beiträge von ihrem Konto abgebucht würden.
Keine 36 Stunden später erhielt sie dann von einem Mobilfunkbetreiber den Hinweis, dass sie einen neuen Vertrag mit einer neuen Rufnummer abgeschlossen hätte.
39,99 Euro muss sie jetzt zusätzlich monatlich zu ihrem alten Vertrag zahlen, obwohl sie nur drei nicht benötigte Zusatzfunktionen ihres alten Vertrages kündigen wollte, was laut Mobilfunkbetreiber problemlos möglich gewesen wäre.
Sie hat inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Strafanzeige gestellt, nachdem sich der Inhaber des Handy-Shops geweigert hatte, den neuen Vertrag, den sie gar nicht wollte, zu stornieren. „Eine SIM-Karte und einen Vertragsausdruck für die neue Rufnummer habe ich nie erhalten“, sagte Heike L. im Pressegespräch.
Polizei liegen Strafanzeigen vor
Die Polizei-Pressestelle bestätigte, dass bei der Kriminalpolizei zurzeit mehrere Strafanzeigen gegen den Hattinger Handy-Shop bearbeitet werden. Auch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Essen bestätigte, dass gegen den Inhaber des Handy-Shops Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft vorliegen.
Das alles kann der Inhaber des Handy-Shops nicht verstehen. Er erklärte auf Nachfrage, er könne nicht alle Tätigkeiten für jeden seiner Mitarbeiter kontrollieren, wenn Kunden Beschwerden und Probleme hätten, sollten sie zu ihm kommen, er würde dann helfen.
Die Verbraucherzentrale Bochum empfiehlt den Kunden
- wer sich mit den verschiedenen Vertragsvarianten und Geräten nicht auskennt, soll nicht ohne Begleitung in einen Handy-Shop gehen,
- sich vor Vertragsabschluss ausführlich anhand des Produktinformationsblattes über die Details des Vertrages informieren, da diese oftmals im Vertrag nicht mehr detailliert aufgeführt sind,
- darauf zu achten, dass das, was der Verkäufer versprochen hat, auch in dem Vertrag steht,
- da oftmals der Vertrag nur noch auf einem Unterschriftenfeld unterschrieben wird, darauf bestehen, den ausgedruckten Vertrag vorher zu lesen.
Weiterhin, so Andrea Thume von der Verbraucherzentrale Bochum, ist zu beachten, dass es kein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt, wenn der Kunde in einem Shop einen Vertrag unterschreibt.
Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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