Leichtsinn kann teuer werden

Schienengleise überqueren ist verboten. Weiß doch jeder. Hält sich aber nicht jeder dran. Na gut, auf den Strecken, wo alle paar Minuten ein Zug vorbei kommt, ist das reiner Selbstmord. Aber es gibt ja auch andere Strecken, zum Beispiel die, auf der nur noch Museumszüge fahren.
Die sind bekanntlich nicht im Minutentakt unterwegs. Die Konsequenz, wenn man erwischt wird, ist aber die gleiche: Es gibt eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr.
Und die kann richtig teuer werden, wenn sie vor dem Amtsgericht landet. Es ist kein Kavaliersdelikt, neben den Gleisen auf einem Trampelpfad zu laufen, frei nach dem Motto: Den Zug hört man doch.
Ja, das ist so. Aber der Bremsweg ist für die nicht angeschnallten Fahrgäste genauso risikoreich wie für die leichtsinnigen Fußgänger, weiß GALLUS

Autor:

Gallus aus Hattingen aus Hattingen

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