Ab Dienstag ist es offiziell
Impfpflicht im Kranken- und Pflegedienst

Am Montag, 14. März, wird noch eine Aussprache über die Impfpflicht im Bundestag stattfinden.
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  • hochgeladen von Günther Burbach

Kreis informiert über Impfpflicht in Einrichtungen Für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen gilt ab kommenden Dienstag, 15. März, bundesweit die Corona-Impfpflicht.

Bereits vor einiger Zeit hatte der Fachbereich Gesundheit und Soziales der Kreisverwaltung die Einrichtungen über Meldepflichten sowie weitere Verfahrensabläufe und denkbar negative Folgen informiert. Noch bis zum kommenden Dienstag haben die Betroffenen Zeit, den Immunitätsstatus ihrer Mitarbeiter zu klären und zu dokumentieren.

Das Infektionsschutzgesetz des Bundes verpflichtet sie zudem, dem Gesundheitsamt bis Donnerstag, 31. März, die Namen derjenigen zu liefern, die über keine Coronaschutzimpfung verfügen. Hierfür wird der Ennepe-Ruhr-Kreis ab Dienstag, 15. März, eine digitale Meldemöglichkeit anbieten. Zudem wird es seitens des Landes eine Meldemöglichkeit geben. Ein ähnliches Verfahren ist auch für all diejenigen geplant, die in weiteren Heil- und Hilfsberufen sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufen tätig sind, für die ebenfalls die gesetzliche Vorgabe der Coronaimpfung gilt.

Die Kreisverwaltung kündigt an, die im Zusammenhang mit fehlenden Impfungen denkbaren Beschränkungen - beispielsweise Betretungs- und Beschäftigungsverbote - stets detailliert zu prüfen. Gleichzeitig stellt sie mit Blick auf die Gesetzeslage klar: Bevor keine endgültige Entscheidung getroffen ist, wird es aus verwaltungsrechtlicher Sicht weder für die Einrichtungen noch für die Mitarbeiter Einschränkungen geben.

Nach dem 15. März können nur diejenigen in einen Beruf im medizinischen und pflegerischen Bereich einsteigen, die über eine vollständige Immunisierung gegen Corona verfügen. Wer diese Vorgabe nicht erfüllt, hat keinen beruflichen Zutritt zu den entsprechenden Einrichtungen. Alternativ können die Betroffenen natürlich die Impfangebote des Kreises nutzen. Informationen dazu finden sich unter

Autor:

Günther Burbach aus Hagen

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