Gericht eingeschaltet - Streit um Kosten für Müllentsorgung
Ein Hattinger Handwerker (=Kläger) verklagte eine Sprockhövelerin (=Beklagte) auf Zahlung eines Betrages von fast 900 Euro. Diese Kosten sollen dem Handwerker entstanden sein, als er für die Sprockhövelerin im Rahmen eines Renovierungsauftrages einer Wohnung auch Müll entsorgen musste.
Seit nunmehr 8 Monaten streiten sich schon der Handwerker als Kläger und die Sprockhövelerin als Beklagte um die Begleichung der dem Handwerker entstandenen Kosten einer Müllentsorgungsfirma.
Dieser wurde von der Beklagten beauftragt, Maler und Renovierungsarbeiten in einem Haus in Niedersprockhövel durchzuführen. „Bei dieser Renovierung fiel sehr viel Müll an, da sich die Wohnung in einem schlimmen Zustand befand“, sagte der Kläger zum STADTSPIEGEL.
Nachdem die Renovierungsarbeiten durchgeführt waren, beglich die Auftraggeberin zwar die Handwerkerrechnung über die Stundenlohnarbeiten, nicht allerdings die Rechnung für die Müllentsorgung. Sie bezweifelte, dass 2,9 Tonnen Müll bei der Renovierung angefallen wären.
In der aktuellen Hauptverhandlung des Zivilgerichtes ergab sich, dass der Kläger zwar eine Sammelrechnung seines Müllentsorgers vorgelegt hatte, aus der jedoch der einzelne Anteil, der auf die Beklagte fiel, nicht ersichtlich war.
Ihre Klage würde nach aktuellem Stand daher abgewiesen, sagte der Vorsitzende Richter Rüddel zu dem Kläger. Als dieser dann den Anteil des Mülls, der auf die Beklagte fiel, mit etwa fünfzig Prozent angab, fragte Richter Rüddel die Prozessparteien, ob diese mit einem Vergleich in Höhe von 400 Euro einverstanden wären.
Damit war der Kläger zuerst überhaupt nicht einverstanden und kündigte emotional direkt Rechtsmittel gegen einen entsprechenden Richterspruch an.
„Ich kann gut verstehen, dass sie das tierisch nervt“, sagte der Richter zu dem Kläger, erläuterte diesem dann souverän dessen Erfolgsaussicht bei einer Berufung incl. der Rechts- und Kostenfolgen für ihn.
Das überzeugte dann den Kläger und am Ende der Verhandlung stimmten Kläger und Beklagte einem Vergleich zu. 400 Euro bekommt der Handwerker jetzt noch von seiner Auftraggeberin und die Kosten des Rechtsstreites werden je zur Hälfte auf Kläger und Beklagte aufgeteilt.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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