Verfassungsgericht erlaubt Gift für Schwerkranke

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Schwerkranke dürfen Betäubungsmittel in tödlicher Dosis erwerben. Allerdings soll das auf strenge Ausnahmefälle beschränkt werden. So muss ein Patient unheilbar krank und unter starken Schmerzen leiden.
Der Entschluss zu sterben muss bei klarem Verstand getroffen werden. Es soll außerdem eine Ausnahme bleiben. Es muss festgestellt werden, dass eine Heilung oder andere Mittel zur Schmerzbekämpfung nicht mehr gegeben sind. Ob das tatsächlich der Fall ist, entscheiden die Untersuchungen der Ärzte.
Die Stiftung Patientenschutz zeigte sich über das Urteil entsetzt. Die Entscheidung sei praxisfern, da Leiden weder objektiv noch juristisch allgemeingültig zu definieren. Zudem sei das Urteil ein Schlag ins Gesicht der Suizidprävention in Deutschland.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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