Das alte Brauchtum Osterfeuer. Wird in Hattingen übertrieben?
In Hattingen haben die Bürger 270 Anträge fristgerecht für ein Osterfeuer gestellt. In den umliegenden Großstädten waren es weit weniger. Das Ordnungsamt berichtet, dass es früher bis zu 570 Feuer mehr waren. Vor etwa 10 Jahren spürte man den Brandgeruch in der ganzen Stadt. Seit dieser Zeit hat mehr Regelungen gegeben, nach denen die Osterfeuer genehmigt werden können.
So muss der Anmelder eine Glaubensgemeinschaft, Organisationen oder Nachbarschaftsgemeinschaften sein, die das Feuer öffentlich ausrichten. Das Abbrennen des Osterfeuers muss also öffentlich sein. Immer schon ist an das Brandmaterial die Bedingung geknüpft,, dass nur Holz und keine Baumaterialien oder Abfälle verbrannt werden dürfen. Lackbeschichtungen sind verboten. Dem Personal des Ordnungsamtes und der Feuerwehr ist zu Kontrollzwecken jederzeit Zutritt zu ermöglichen. Das Anzünden der Feuer ist eigentlich verboten. Erfüllt die Veranstaltung aber alle Bedingungen, ist das Abbrennen an Karsamstag und am Ostersonntag zwischen 18 und 24 Uhr gestattet.
Außerdem wird das Umstapeln des Holzes empfohlen, damit Tiere nicht zu Schaden kommen. Dass immer Löschwasser zur Stelle sein sollte, sollte selbstverständlich sein.
Autor:Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen |
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