Beerdigung von Muslimen: Grüne/FWI wollen über Bestattungsform reden

Bei muslimischen Beerdigungen ist es üblich, die Toten ohne Sarg zu bestatten, nur in Tücher gewickelt. In Hattingen auf dem ev. Friedhof in Welper werden Muslime in einem Sarg beerdigt. Die Grünen/FWI-Fraktion bringt nun dieses Thema am Dienstag, 22. Mai auf die Sitzung des Umwelt, Verkehrs- und Feuerwehrausschusses, der auch für das Friedhofswesen zuständig ist.

Viele Muslime, die in Deutschland wohnen, möchten nach ihrem Tod in ihrem Heimatland bestattet werden. Dies ist zumindest bei den Muslimen der Fall, die nicht in Deutschland geboren wurden und deren Wurzeln in einem anderen Land liegen.
Um diesen Wunsch zu realisieren, kann man sich bei verschiedenen Vereinigungen versichern lassen. Islamische Beerdigungsinstute regeln alle Formalitäten.
Nach der Einrichtung eines muslimischen Gräberfeldes auf dem Komunalfriedhof in Welper 2002 können deutsche Bestatter ebenfalls tätig werden, müssen aber die nach der „Sunna“ (prophetische Tradition) vorgeschriebenen Waschungen und Gebete in der Trauerhalle (Moschee-Ersatz) ermöglichen. Christliche Symbole in der Trauerhalle werden dabei abgedeckt.
Die Waschung wird durch einen Imam oder Vorbeter der nächsten Moschee vorgenommen. Er spricht auch das letzte Gebet und hüllt den Toten in drei weiße Tücher ein. Danach wird der Tote in den islamische Ländern ohne Sarg auf eine Bahre gelegt und auf den Schultern zum Grab getragen. Dabei muss er auf der rechten Seite liegend in Richtung Makkah blicken.
Hier wird der Tote in der Regel in einen einfachen Holzsarg gelegt und auf einem Bahr-Wagen zum Grab gefahren oder auch von Personen getragen. In Hattingen kann eine Sondererlaubnis erwirkt werden, den Toten aus dem Sarg zu nehmen und ihn mit den umhüllten Tüchern ohne Sarg zu bestatten. Die Veralwaltung der Stadt weist allerdings darauf hin, dass bisher sieben muslimische Verstorbene beigesetzt wurden. In keinem Fall wurde eine Bestattung nur im Leichentuch ohne Sarg beantragt.
2003 änderte das Land NRW sein Bestattungsgesetz. Eine Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen, wonach Leichen in Särgen zu bestatten sind, wurde aufgehoben. Dennoch wird weitestgehend von einem Sargzwang durch Gewohnheitsrecht ausgegangen. Islamische Begräbnisse gelten dabei als Sonderfall. Die Verwaltung sieht in Hattingen keinen Handlungsbedarf, denn die möglichen Ausnahmeregelungen gelten weiterhin, wurden bisher aber nicht in Anspruch genommen.
Übrigens: das Aussehen eines islamischen Grabes soll nach der Scharia schlicht sein. Das Anzünden von Lichtern ist nicht gestattet, weil es sich um eine Verehrung des Toten handeln würde. Nach der Lehre des Islam soll jedoch ausschließlich Gott verehrt werden.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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