Bangladesch: Neues Gesetz für Kinderehen

In Bangladesch könnte ein Gesetz verabschiedet werden, dass Kinderehen ermöglicht, wenn das Mädchen vergewaltigt wurde und nun schwanger wird. Die Ministerpräsidentin ist dafür. Würde sie das bereits vom Parlament beschlossene Gesetz so nicht unterschreiben, kann es auch nicht in Kraft treten. Die Ministerpräsidentin hat sogar die Macht, das Gesetz so zu ändern, dass das Mädchen den Namen der Mutter bekommt und damit zur Schule gehen kann.
So aber wird die Kindschaft durch Vergewaltigung als "besondere Umstände" bezeichnet.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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