Aus dem Amtsgericht
Zoff unter „Bergbau-Fans“ – Freispruch für Leiter des Arbeitskreises

Der Leiter eines Sprockhöveler gemeinnützigen Arbeitskreises hatte sich heute vor dem Strafrichter zu verantworten und wurde am Ende der Hauptverhandlung vom Verdacht des Betruges bzw. der Untreue freigesprochen.

„Es war eine haarscharfe Entscheidung zwischen Untreue und Freispruch“, sagte Richter Kimmeskamp am Ende der Hauptverhandlung in seiner Urteilsbegründung.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten aus Sprockhövel bestätigte sich nicht. Von einer Spende in Höhe von 2.000 Euro soll der Angeklagte nur 1.000 Euro gegenüber dem Schatzmeister des Haupt-Fördervereins deklariert haben.

Der Sprockhöveler konnte jedoch belegen, dass er mit den „vermissten“ 1.000 Euro nur seine Ausgaben ausgeglichen hatte, mit denen er schon vorher in Vorkasse getreten war.

Der vereinsinterne regional übergreifende Streit währt schon längere Zeit. Da gibt es Anzeigen und Gegenanzeigen, da wurden Versicherungen an Eides Statt beantragt und Widerklagen erhoben.

Ursächlich für die Unstimmigkeiten scheint zu sein, dass der Sprockhöveler Arbeitskreis über kein eigenes Konto auf seinen Namen verfügt. Der Arbeitskreisleiter hatte daher für die Zahlungsabwicklung des Arbeitskreises eines seiner Konten benutzt.

Auf dieses Konto war von einem Sponsor auch ein Geldbetrag in Höhe von 2.000 Euro überwiesen worden. Warum die Sponsoren nicht ein Konto verlangen, welches auf den gemeinnützigen Arbeitskreis lautet, war nicht Gegenstand dieser Hauptverhandlung.

Buchhaltungskurs im Gerichtssaal
Immer wieder legte der Angeklagte Aufstellungen, Nachweise, Unterlagen und Rechnungen dem Gericht zum Nachweis seiner Unschuld vor.

„Mehr wie eine komplette Einnahmen-Überschussrechnung kann ich nun wirklich nicht machen“, sagte der teils aufgebrachte Angeklagte aus Sprockhövel.

Die Vermischung von Einnahmen und Ausgaben für den Arbeitskreis zwischen dem Konto des Angeklagten, seiner Bargeldkasse und der Verbuchung von Rechnungen für Ausgaben des Arbeitskreises über sein Konto lässt die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz vermissen. Es entspricht auch nicht heutigen buchhalterischen Regeln gemeinnütziger Vereine, war das Fazit am Ende der Beweisaufnahme über eine nach Ansicht der Vertreterin der Staatsanwaltschaft „unordentliche Buchhaltung“.

Alle Prozessparteien waren sich aber auch darüber einig, dass der Angeklagte weder den Verein schädigen wollte, geschädigt hat, und dass auch kein Betrug vorlag.

Richter Kimmeskamp folgte dann mit seinem Urteil auch dem Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und sprach den Angeklagten frei.

Der angeklagte Arbeitskreisleiter hat im Zuge der Auseinandersetzungen mit dem Förderverein sein Amt zum Jahresende 2019 niedergelegt.

Seitdem engagiert er sich weiterhin für den Erhalt des Bergbaus und seiner Stätten in Sprockhövel ohne den überregionalen Förderverein.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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