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Zivilklage gegen AFD Kreisverband EN abgewiesen - Gestürzter Motorradfahrer verklagte die Partei
Die Zivilkammer des Amtsgerichtes hatte sich bereits am 23.1.2019, am 4.7.2019 und am 24.07.2019 mit der Frage zu befassen, ob eine Partei dafür haftbar zu machen ist, wenn ein Zweiradfahrer mit seinem Motorrad auf einem Wahlplakat, welches auf der Straße liegt, ausrutscht und stürzt. Heute wurde die Zivilklage gegen die AFD abgewiesen.
Zur Erinnerung : Ein 25 Jahre alter Motorradfahrer war Mitte Mai 2017 auf der Hauptstraße in Niedersprockhövel verkehrsbedingt im Schritttempo unterwegs. Vor ihm fuhr ein PKW. Aufgrund der tiefstehenden Sonne will er nicht gesehen haben, dass plötzlich ein Wahlplakat einer Partei auf der Straße lag. Er kam mit seinem Motorrad auf dem Wahlplakat in´s Rutschen und stürzte. Passanten eilten ihm zu Hilfe. Da sein Motorrad nach dem Sturz Öl verlor, wurden Feuerwehr und Polizei alarmiert.
Nach Bewältigung der ersten Schrecksekunden teilte der Gestürzte den Polizeibeamten mit, dass er nicht verletzt sei. Später muss der verunglückte Motorradfahrer dann den Empfehlungen der Feuerwehr gefolgt sein, mit dem inzwischen alarmierten Rettungswagen in ein Krankenhaus zu fahren. Im Krankenhaus wurden bei ihm ein durch den Sturz „verdrehter Fuß“ sowie Zerrungen seiner Halsmuskulatur festgestellt und behandelt. Er konnte noch am gleichen Tag entlassen werden und teilte dann Stunden später der Polizei mit, dass er doch Verletzungen davongetragen hatte.
Als Folge des Unfalls fertigte die Polizei nach Angaben des Verunglückten gegen ihn eine Anzeige wegen Eigengefährdung aus, die allerdings später eingestellt wurde. Noch im Gericht war er über das Verhalten der Polizeibeamten verärgert. „Die haben mich behandelt, als ob ich ein Verbrechen begangen habe“ sagte er beim ersten Gerichtstermin zu Richterin Rottstegge.
Später erhielt er dann die Rechnung der Stadt Sprockhövel über den Feuerwehreinsatz. Weitere Kosten waren für ihn die Reparatur des beschädigten Motorrades.
Motorradfahrer verklagte AFD
Er verklagte dann die AFD, von der seiner Meinung nach das Wahlplakat aus Wellpappe stammte, auf dem er ausgerutscht war. Ein Augenzeuge des Unfalles hatte dem Gestürzten seine Visitenkarte gegeben und später bestätigt, dass das Wahlplakat, auf dem der Zweiradfahrer stürzte, von der AFD stammte.
Der Vertreter der beklagten Partei AFD, von der das Wahlplakat sein soll, bedauerte den Unfall, lehnte aber jedwede Haftung für Schäden ab, da die „Kausalität“ nicht gegeben sei (Darunter versteht man im Zivilrecht, dass auch tatsächlich die ausgeübte Handlung ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Ist dies allerdings nicht zweifelfrei nachweisbar, besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz.). Der Rechtsanwalt der AFD schilderte anhand eines mitgebrachten Wahlplakates, dass die AFD im Wahlkampf gar keine Wahlplakate aus Wellpappe verwendet hatte.
Im Laufe des Zivilstreites wurde dann über die Fertigungsart der Wahlplakate, über die städtische Genehmigung zum Anbringen von Wahlplakaten, über die Höhe der Anbringung und die Art der Befestigung der Plakate durch Kabelbinder, über die schriftlichen Aufzeichnungen der AFD im Rahmen der Plakatierung und über die Kontrolle der angebrachten Wahlplakate verhandelt.
Langwieriges Gerichtsverfahren erst heute beendet
Nachdem Richterin Rottstegge dann wieder in die bereits geschlossene Beweisaufnahme eingetreten war, wurde heute am vierten Verhandlungstag der Polizeibeamte als Zeuge gehört, der den Unfall aufgenommen hatte. Dieser konnte sich nach über zwei Jahren nicht mehr erinnern, von welcher Partei das Wahlplakat stammte, auf dem der Zweiradfahrer ausgerutscht war und ob es überhaupt ein Wahlplakat war.
Somit wurde heute, zwei Jahre nach dem Vorfall und nach vier Hauptverhandlungstagen die Zivilklage des Motorradfahrers gegen die AFD des Kreisverbandes Ennepe-Ruhr abgewiesen.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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