en-reporter : Ende der Gerichtsferien
Weisungen der Führungsaufsicht sind kein Spaßfaktor – Bewährungsstrafe

Ein junger Hattinger hatte nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis die ihm verbindlich erteilten Weisungen der Führungsaufsicht missachtet. Dafür erhielt er heute vom Strafrichter sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Führungsaufsicht ist eine der im Strafgesetzbuch geregelten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Bereits die Bezeichnung der Maßregel verdeutlicht die beiden Aufgaben, nämlich Führung und Aufsicht. Zum einen soll die Führungsaufsicht die verurteilte Person nach der Entlassung aus der Strafhaft durch Betreuung und Hilfe unterstützen, ihr dadurch die Eingliederung in die Gesellschaft erleichtern und sie vor erneuter Straffälligkeit bewahren. Zum anderen soll sie eine Überwachung und Kontrolle durch die Führungsaufsichtsstelle gewährleisten.

Angeklagter hielt Weisungen der Aufsicht nicht ein
Der auf der Anklagebank neben seiner Verteidigerin sitzende junge Hattinger ist schon „hafterfahren“. Vier Jahre saß er bereits als Jugendlicher wegen einer versuchten Vergewaltigung im Gefängnis. Weitere sechs Monate Haft verbüßte er bis Mitte 2019. Danach erhielt er Weisungen der Führungsaufsicht, die er einhalten sollte. Und das machte er nicht. Neben regelmäßiger Meldung bei der Polizei, regelmäßiger Kontaktaufnahme mit seiner Bewährungshelferin sollte er sich eine Wohnung in Hattingen suchen und durfte sich auch in einem einzelnen Stadtteil einer benachbarten Stadt nicht aufhalten. Dort wohnte nämlich das Opfer seiner früheren Tat.

Der Hattinger räumte ein, die ihm erteilten Weisungen nicht vollständig eingehalten zu haben. "Ich war verzweifelt, wohnungslos und war froh, bei meinem Vater in der Nachbarstadt unterzukommen“, sagte der Angeklagte und ergänzte, „ich hatte gehört, dass die durch mich Geschädigte aus diesem Stadtteil dort inzwischen weggezogen ist“. Da er sich dort nicht aufhalten durfte, holte ihn die Polizei eines Morgens aus dem Bett.

Gegenwärtig bemüht sich der Angeklagte, aus seinem früheren Teufelskreislauf von Drogen und falschen Freunden herauszukommen. Nachdem ein Start in das Arbeitsleben nicht funktionierte, will er jetzt eine Abendschule besuchen.

Letztlich gab der positive Bericht der Bewährungshelferin Ausschlag für die Bewährungsstrafe statt wieder ins Gefängnis zu kommen. „Er hat sich geändert und positive Tendenzen sind zu erkennen“, sagte die Bewährungshelferin, plädierte gleichzeitig für eine vorübergehende stationäre Behandlung des Angeklagten in einer Hattinger Fachklinik zur medikamentösen Einstellung. Dieser Empfehlung stimmte der Angeklagte zu.

Staatsanwältin Mohri plädierte dann tat- und schuldangemessen für die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, zur Bewährung ausgesetzt. Diesem Antrag folgte dann Richter Kimmeskamp in seinem Urteil, setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest und ordnete als Bewährungsauflage eine stationäre Therapie an, die der Angeklagte nicht abbrechen darf, sonst muss er wieder ins Gefängnis.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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