en-reporter aus dem Amtsgericht
Wein, Schnaps, Autofahren - eine Geldstrafe und keine Fahrerlaubnis mehr

Ein 69-jähriger Hattinger wurde heute wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen und darf erst nach weiteren sechs Monaten seine Fahrerlaubnis neu beantragen.

Bei der gemeinsamen Fahrt im Aufzug in einem Hattinger Kaufhaus bemerkte Anfang April ein Zeuge, dass bei dem Angeklagten eine deutliche Alkoholfahne festzustellen war und dieser dann mit seinem Fahrzeug davon fuhr.

Der Zeuge verständigte dann die Polizei, die den Angeklagten kurze Zeit später bereits bei dessen Wohnanschrift im Treppenhaus vor seiner Wohnung noch mit dem Autoschlüssel in der Hand antraf.
Dieser bestritt, überhaupt Auto gefahren zu sein. Seine Frau habe den Wagen gefahren. Die von ihm genommene Blutprobe ergab einen Wert von 1,82 Promille Blutalkohol.

Schnaps als "Nachtrunk"
Vor Gericht änderte der Angeklagte dann seine geschilderte Version. Er habe am Tattage tagsüber schon Wein getrunken und habe auch den Wagen gefahren. In der Regel sei er Weintrinker. Da seine Frau nicht akzeptiere, wenn er Schnaps trinke, habe er auf der Rückfahrt von einem Hattinger Kaufhaus bei Ankunft vor seinem Haus schnell noch einen großen Schluck Schnaps aus einer Flasche getrunken und diese dann unter dem Fahrersitz deponiert, damit seine Frau dieses nicht bemerke.

Diesen sogenannten Nachtrunk hatte er bei der Polizei am Tattag allerdings überhaupt nicht erwähnt.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah am Ende der Beweisaufnahme die Anklagevorwürfe bestätigt. Unter Berücksichtigung aller für und gegen den bisher nicht vorbestraften Angeklagten sprechenden Fakten beantragte sie die Verhängung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro. Sie vermisste beim Angeklagten dessen entsprechende Einsicht zu der Trunkenheitsfahrt und beantragte, die Fahrerlaubnis für weitere sieben Monate zu entziehen.

Rechtsanwalt Großmann kritisierte die Anklagevorwürfe, insbesondere die Höhe des festgestellten Blutalkoholkonsums unter Berücksichtigung des Nachtrunkes seines Mandanten und bat um eine milde Geldstrafe und um Wiederaushändigung des Führerscheines an seinen Mandanten.

Dem kam Richter Kimmeskamp in seinem Urteil nicht nach. 60 Tagessätze zu je 30 Euro, also 1.800 Euro Geldstrafe muss der Hattinger wegen seiner Trunkenheitsfahrt jetzt zahlen und darf erst nach weiteren sechs Monaten seine Fahrerlaubnis wieder beantragen. Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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