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Warum stach der Hattinger Dealer zu ? - Zwei Verletzte in Lebensgefahr
Vor dem Landgericht in Essen begann heute der Prozess gegen einen 19 Jahre alten Hattinger, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorwirft. Die Jugendkammer des Landgerichtes Essen hat für das Verfahren fünf Verhandlungstage angesetzt.
Der heutige Prozessauftakt begann mit einstündiger Verspätung, weil eine Schöffin irrtümlich nicht geladen war. Der angeklagte Hattinger sitzt seit Mitte Dezember 2018 in Untersuchungshaft und wurde aus der JVA Wuppertal in den Gerichtssaal geführt.
Kein rätselhaftes Verbrechen
Es schien zuerst ein rätselhaftes Verbrechen zu sein, als zwei junge Männer Anfang Dezember 2018 von einem Bekannten verletzt in das Krankenhaus in Essen-Kupferdreh eingeliefert wurden.
Die Art ihrer Verletzungen führte dazu, dass man die Polizei verständigte. Die Verletzten gaben an, sie seien am Ruhrufer in Essen-Steele von einem Unbekannten angegriffen worden.
Die zuständige Mordkommission der Polizei in Essen ermittelte aber sehr schnell, dass sich der ihr angezeigte Tatablauf nicht in Essen, sondern in Hattingen Welper abgespielt hatte. Somit übernahm dann die Mordkommission aus Hagen die weiteren Ermittlungen.
Es stellte sich dann heraus, dass am 09. Dezember 2018, dem zweiten Adventssonntag, ein Rauschgiftgeschäft auf einem Spielplatz in Hattingen-Welper abgewickelt wurde. Der Angeklagte war der Dealer. Die später Verletzten M und F, zwei 17-jährige Männer aus Essen, hatten sich mit dem 19-jährigen Angeklagten zu einem Drogenkauf verabredet, wobei die Beiden von Anfang an vorhatten, den Dealer um seine Betäubungsmittel zu bringen.
Dealer ließ sich nicht "abziehen"
Am Treffpunkt auf dem Spielplatz in Welper gab der Angeklagte dem M ein Tütchen Marihuana in die Hand. In diesem Augenblick schubste M den Angeklagten zur Seite und versuchte, mit den Drogen zu flüchten.
Der Angeklagte holte ihn jedoch ein und verletzte M und F mit Messerstichen in Arm und Bauch. Den Tod des M soll er, so die Staatsanwaltschaft, dabei billigend in Kauf genommen haben. Hierbei wurden beide 17-Jährige schwer verletzt, wobei einer der Beiden noch in der Essener Uni-Klinik notoperiert werden musste.
Der Täter wurde bereits einen Tag nach der Tat durch Beamte der Mordkommission vorläufig festgenommen. Da die Staatsanwaltschaft die Messerstiche als versuchtes Tötungsdelikt einschätzte, ordnete der Haftrichter Untersuchungshaft an.
Strafverteidiger kündigt Erklärung an
Am ersten Verhandlungstag schilderte der junge Angeklagte nur seinen bisherigen Lebenslauf. Sein Strafverteidiger, Rechtsanwalt Meier, kündigte erst für den nächsten Verhandlungstag eine Einlassung seines Mandanten zu den Tatvorwürfen an.
Dann sollen auch die Geschädigten als Zeugen gehört werden. Ob diese als Betroffene wegen der Gefahr, selbst wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt zu werden, dann von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, bleibt abzuwarten.
Statistik
Im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm gab es im letzten Jahr 9 Verbrechen, die der Kategorie Tötungsdelikte zugerechnet wurden.
Der Stadtspiegel berichtet weiterhin.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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