Vergewaltigungsvorwurf : "Hörensagen" reichte nicht aus – Freispruch
Ein 22jähriger wurde heute vom Jugendschöffengericht freigesprochen. Der Tatvorwurf der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung bestätigte sich nicht.
Die Details der Anklageschrift, wenn es denn so gewesen wäre, sind an Abscheulichkeit nicht zu überbieten, sagte Richter Dr. Lucks am Ende der über zweistündigen Hauptverhandlung.
Der 22Jährige leidet unter einer Intelligenzminderung, die dem Entwicklungsstand eines neun- bis zwölfjährigen Kindes entspricht. Er wurde beschuldigt, an einem nicht näher bekannten Tag in den letzten Jahren einen anderen Behinderten, der aufgrund seiner schweren Erkrankung nachts in seinem Bett aus Eigenschutzgründen fixiert wird, vergewaltigt zu haben. Beide wohnten zu der Zeit in einer Bochumer Behinderteneinrichtung und teilten sich ein Zimmer.
Der Tatvorwurf wurde bekannt, als eine frühere Freundin des Angeklagten von ihrer Freundin wiederum informiert wurde, dass der 22jährige den Übergriff begangen haben soll. Der Geschädigte kann sich aufgrund seiner Erkrankung überhaupt nicht äußern.
Die umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizei gestalteten sich langwierig und schwierig, denn die Tat soll sich im Zeitraum 2015 bis 2017 ereignet haben. Es gab keine Zeugen, die Tatvorwürfe wurden teils noch in der heutigen Hauptverhandlung unterschiedlich „vom Hörensagen“ dargestellt.
Viele Zeugen wollen von anderen Personen etwas über die Tatvorwürfe gehört haben, keiner hat jedoch etwaige Vorgänge mitbekommen.
Die vom Gericht beauftragten Gutachter bescheinigten dem Angeklagten weder Neigungen zu sexuellen Übergriffen, noch stellt dieser eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Er leidet unter einer starken Intelligenzminderung, die in der Stärke die Anforderungen des Gesetzgebers auf Schuldunfähigkeit erfüllt.
Während der ganzen Hauptverhandlung malte der Angeklagte Bilder.
„Es steht nicht fest, was passiert ist und es konnte nicht ermittelt werden, wie der Vorfall publik wurde“, sagte der Staatsanwalt und plädierte aufgrund des nicht feststellbaren Sachverhaltes auf Freispruch.
Dem schloss sich Strafverteidiger Rechtsanwalt Dr. Hanisch an und betonte, dass es keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung gebe.
Das Jugendschöffengericht folgte den Plädoyers und sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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