Hattingen
Vergewaltigungsprozess
Der STADTSPIEGEL berichtete bereits am 16.9.2020 über den Prozess um die Vergewaltigung einer Sprockhövelerin durch zwei Hattinger. Am zweiten Verhandlungstag wurden heute im Landgericht Essen weitere Zeugen befragt. Mit einem Urteil ist am kommenden Montag zu rechnen.
Die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer, die beiden Angeklagten aus Hattingen, der 25-Jährige Ö und der 26-Jährige P sollen Mitte Juni 2018 auf zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sprockhövelerin in ihrer Wohnung in Niedersprockhövel vergewaltigt haben.
"Sex war einvernehmlich" - sagten die Angeklagten
Waren die sexuellen Handlungen mit der Sprockhövelerin an den beiden Tattagen nach Aussage der Angeklagten einvernehmlich, will die Geschädigte von den beiden Angeklagten bei den Taten körperlich angegangen, überrumpelt, vergewaltigt und verletzt worden sein. Ihr „Nein“ sei mehrmals nicht beachtet worden.
Am zweiten Verhandlungstag verlas Richter Jordan fast eine halbe Stunde lang den Chatverlauf zwischen den beiden Angeklagten vor und nach der Tat. Aus diesem Nachrichtenaustausch wurden auch Hinweise und Tipps zur Überrumpelung des späteren Opfers und zum Ablauf der ersten Tathandlung deutlich.
Zeuge hat Erinnerungslücken und will sich „da raushalten“
Ein 23-Jähriger aus Hattingen, dem die vergewaltigte Sprockhövelerin nach ihren Angaben unmittelbar nach der ersten Tat bei einer Autofahrt über den sexuellen Übergriff auf sie berichtet haben will, kann sich bei seiner Zeugenbefragung vor Gericht an diesen Gesprächsinhalt nicht mehr erinnern. Während er vor Gericht aussagt, die beiden Angeklagten in Hattingen nur "vom Sehen her" zu kennen, sagte die Sprockhövelerin am ersten Verhandlungstag aus, dass der Angeklagte Ö früher mit dem Zeugen einmal befreundet gewesen sein soll und der Zeuge ihr gesagt habe, er wolle sich da raushalten. Erst auf Nachfrage gab der Zeuge dann vor Richter Jordan zu, dass er vom Angeklagten P im Laufe der Vorermittlungen über die bevorstehende Verhandlung vor dem Landgericht informiert wurde.
Handys der Angeklagten beschlagnahmt
Zwei Kriminalbeamte schilderten dann ihre Tatortaufnahme in der Wohnung der Geschädigten und die Abläufe bei den späteren gerichtlich angeordneten Wohnungsdurchsuchungen und bei der Entnahme von Speichelproben bei den beiden Angeklagten. Deren Smartphones wurden bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt und später ausgewertet.
Noch bestehende Unklarheiten der Richter der Strafkammer bei der Zuordnung verschiedener Mobilfunk-Rufnummern anhand der Aktenlage auf Täter, Opfer und auf weitere Personen hätten durch präzisere Vorermittlungen reduziert werden können.
DNA-Fragmente an einem sichergestellten Wäschestück der Geschädigten konnte die Kriminaltechnik dem Angeklagten P zuordnen.
Am kommenden Montag werden jetzt noch weitere Zeugen gehört, bevor Staatsanwältin Peters und die Verteidiger Rechtsanwalt Großmann und Rechtsanwältin Teckenberg ihre jeweiligen Plädoyers halten und die Richter „Im Namen des Volkes“ ihr Urteil verkünden.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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