Landgericht
Urteil gefällt - Rewe-Räuber verurteilt

Der 19 Jahre alte Hauptangeklagte (re.) neben seinem Verteidiger RA Mollenkott, RA Hönnscheidt und der Mitangeklagte 21jährige (li.).
  • Der 19 Jahre alte Hauptangeklagte (re.) neben seinem Verteidiger RA Mollenkott, RA Hönnscheidt und der Mitangeklagte 21jährige (li.).
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Der STADTSPIEGEL berichtete bereits mehrfach über den Prozess gegen die Rewe-Räuber. Richter Jörg Weber-Schmitz verkündete heute das Urteil der I. Großen Jugendstrafkammer des Landgerichtes in Hagen.

Der 19 Jahre alte Hauptangeklagte wurde wegen schweren Raubes in drei Fällen mit noch bisher unbekannten Tätern auf die Rewe-Märkte in Breckerfeld, Wetter und in Niedersprockhövel sowie wegen Verbrechensverabredung mit dem Mitangeklagten für einen weiteren geplanten Raubüberfall auf einen Rewe-Markt in Lüdenscheid zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.  Das Gericht entsprach damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Jugendstrafkammer ordnete  gegen den Hauptangeklagten auch die Einziehung des Wertersatzes, also die Einziehung des Gegenwertes des insgesamt erbeuteten Geldbetrages im mittleren fünfstelligen Bereich an.

Der 21 Jahre alte Mitangeklagte erhielt wegen Verbrechensverabredung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin muss er während seiner Bewährungszeit den Weisungen eines Bewährungshelfers nachkommen und 200 Stunden unentgeltlich gemeinnützige Arbeit ableisten. Außerdem muss er die Kosten seines Verfahrens tragen.

Das Gericht hielt die Strafen für tat- und schuldangemessen. Das Geständnis der Angeklagten wurde dabei strafmildernd berücksichtigt, strafschärfend dagegen die psychischen Folgen der teils von Todesangst bei den Raubüberfällen gezeichneten Mitarbeiter und Kunden.

Gegen die Urteile können innerhalb einer Woche noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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