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Untreuer Hausverwalter verurteilt – Schaden über 23.000 Euro

Ein 34 Jahre alter Hattinger Hausverwalter hat heute vor dem Schöffengericht gestanden, in 40 Fällen Geldbeträge von drei Eigentümergemeinschaften für eigene Zwecke unrechtmäßig verwendet zu haben. Der Schaden beträgt über 23.000 Euro. Das Schöffengericht verurteilte ihn daraufhin wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Auf dem Gerichtsflur gab es vor der Hauptverhandlung Gesprächsbedarf. Verschiedene geschädigte Miteigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften tauschten untereinander ihre „Erlebnisse“ mit dem angeklagten Hausverwalter aus.

Ein Albtraum für die geschädigten Miteigentümer
Staatsanwalt Kocherscheidt beschränkte sich bei der Verlesung der umfangreichen Anklageschrift auf die wesentlichen Punkte. In 40 Fällen, so räumte es auch der Angeklagte durch seinen Strafverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen ein, hat er im Zeitraum November 2017 bis November 2018 Gelder der Wohnungseigentümer veruntreut. Für viele Wohnungseigentümer ein Albtraum, zumal der Gesamtschaden bei den drei Eigentümergemeinschaften über 23.000 Euro liegt und den WEG nun das Geld fehlt. Durch das umfassende Geständnis wurde dem Schöffengericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart.

Rechtsanwalt Steffen erklärte für seinen Mandanten, dessen Selbständigkeit sei ihm über den Kopf gewachsen und er habe die Steuer-Forderungen des Finanzamtes durch Zweckentfremdung der ihm anvertrauten Gelder beglichen. Ansonsten hätte es Kontopfändungen bei ihm gegeben. Eine geschädigte Miteigentümerin erklärte ergänzend gegenüber dem STADTSPIEGEL, der von ihr beauftragte Gerichtsvollzieher habe ihr berichtet, dass der Angeklagte auch eine neue Markise in seiner Wohnung mit dem ihm anvertrauten Geld der Eigentümer bezahlt habe.

Inzwischen hat der nicht vorbestrafte Angeklagte, der jeden Blickkontakt im Gerichtssaal mit den anwesenden geschädigten Eigentümern vermied, seine Selbständigkeit aufgegeben und arbeitet in einem 450 Euro Job. Rechtsanwalt Steffen deutete an, dass sich sein Mandant zurzeit bemühe, den Schaden unter Mitwirkung seiner Familie bei den Eigentümergemeinschaften wieder gut zu machen.

Gesamtstrafe 21 Monate Freiheitsentzug, zur Bewährung ausgesetzt
Für die 40 Fälle der Untreue plädierte Staatsanwalt Kocherscheidt auf Einzelstrafen von insgesamt 273 Monaten, das wären 22 Jahre und 9 Monate. Aufgrund der Rechtsprechung plädierte der Staatsanwalt unter Berücksichtigung der für und gegen den nicht vorbestraften und voll geständigen Angeklagten sprechenden Fakten abschließend auf eine Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Schöffengericht schloss sich später in seinem Urteil diesem Plädoyer an. Als weitere Auflage muss der untreue Hausverwalter 150 Sozial-Stunden unentgeltlicher Arbeit ableisten und sich drei Jahre lang straffrei verhalten. Außerdem wurde bei ihm die Einziehung von Wertersatz in Höhe des von ihm angerichteten Schadensbetrages gerichtlich angeordnet.

Weitere Strafanzeige ist gestellt – Schaden hier 24.000 Euro
Aber es geht für den Angeklagten noch weiter. Eine andere Hattinger Eigentümergemeinschaft hat ihn bereits Ende Oktober 2018 wegen Untreue bei der Staatsanwaltschaft Essen angezeigt. Dem STADTSPIEGEL liegt die Anzeige vor. Der Schaden beträgt bei dieser WEG über 24.000 Euro. Diese Taten, obwohl noch nicht angeklagt, räumte der frühere Hattinger Hausverwalter ebenfalls heute schon vor dem Schöffengericht ein.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Essen, Staatsanwalt von Hobe, hatte heute auf Nachfrage des STADTSPIEGEL keine Erklärung dafür, warum diese Strafanzeige aus Oktober 2018 noch nicht berücksichtigt, bearbeitet und angeklagt wurde.

Bei dieser WEG soll der Angeklagte nach Entdeckung der Untreue zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung schon gar nicht mehr erschienen sein.

Der Stadtspiegel berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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