Stadtgespräch
Unfallfahrer hat keinen Führerschein - Immer noch flüchtig

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Der STADTSPIEGEL berichtete bereits ausführlich über den schweren Verkehrsunfall, der sich am 26.05.2020 gegen 18 Uhr auf der Isenbergstraße ereignete. Zahlreiche Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei waren für den Einsatz erforderlich. Inzwischen steht fest, dass der immer noch flüchtige Fahrer des Dacia-Unfallwagens gar keinen Führerschein besitzt.

"Ein 50-Jähriger fuhr in seinem Mercedes auf der Isenbergstraße in Richtung Essener Straße. In einer Linkskurve geriet aus bisher ungeklärten Gründen ein entgegenkommender Dacia auf die Fahrspur des Mercedes-Fahrers und es kam zu Zusammenstoß", teilte Polizei-Pressesprecherin Sonja Wever mit.

Dieser Fahrer des Dacia kletterte nach Zeugenaussagen über den Beifahrersitz aus dem Fahrzeug und flüchtete zu Fuß in Richtung Tippelstraße. Im Laufe der Unfallaufnahme wurde durch Kräfte der Feuerwehr eine verdächtige Person im Wald, oberhalb der Unfallstelle, gemeldet. Diese entsprach der Personenbeschreibung des geflüchteten Fahrers. Da aufgrund des Unfallmechanismus nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Person verletzt war und ärztliche Hilfe benötigte, wurde ein Polizeihubschrauber hinzugezogen, der bei der Suche unterstützte.

Inzwischen steht nach Rücksprache mit der Halterin des Unfallwagens fest, dass die gesuchte männliche Person den Wagen gefahren hat, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Trotz intensiver Ermittlungen durch die Polizeikräfte ist der Unfallfahrer immer noch flüchtig.

So wird der Fahrer von der Polizei beschrieben:

  • -ca. 40-50 Jahre alt -schlanke Statur
  • ca. 180cm groß -dunkle kurze Haare

Ein Fahndungsbild wurde noch nicht zur Verfügung gestellt bzw. freigegeben.

Sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

Die Polizei erteilte keine Auskunft darüber, ob auch gegen die Halterin des Dacia-Unfallwagens wegen Sorgfaltspflichtverletzung nach dem Straßenverkehrsgesetz (§21) ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wurde.

Ergänzung : STGB § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Auszugsweise)

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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