Tierquälerei in Hattingen bestraft
Taube getreten – 600 Euro Geldstrafe für 81-Jährigen
Ein 81-Jähriger Hattinger wurde heute wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Er hatte beim Verlassen einer Gaststätte auf der Großen Weilstraße eine dort erschöpft sitzende Taube so getreten, dass diese später von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zu einem Tierarzt gebracht werden musste.
„Ich finde das lächerlich hier“, sagte der 81-Jährige aus Hattingen, nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen hatte.
Der Inhaber eines Restaurants auf der Großen Weilstraße hatte Mitte Januar 2020 bemerkt, dass auf der Treppe seines Restaurants schon längere Zeit eine Taube regungslos verharrte. Er informierte aus Sorge um das Wohlergehen des Tieres die Feuerwehr, die zuständigkeitshalber für diesen Fall wiederum das Ordnungsamt einschaltete.
Angeklagter trat nach der Taube
Zufällig in der Nähe der Gaststätte im Einsatz befindliche Mitarbeiter des Hattinger Ordnungsamtes, die für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig waren, bemerkten dann die nach ihrer Ansicht erschöpft wirkende Taube. Nachdem sie ihre zuständigen Kollegen vom kommunalen Ordnungsdienst „mit entsprechender Ausrüstung“ benachrichtigt hatten, bemerkten sie plötzlich, wie der 81-jährige Angeklagte aus der Gaststätte herauskam, seinen Unmut über diese sch.. Taube, die alles vollmacht, kundtat und so nach ihr trat, dass die Taube über das Geländer flog und auf der Straße landete. „Der Flügel der Taube sah nach dem Tritt anders aus als vorher“, sagte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes als Zeugin vor Gericht aus.
Gemeinsam brachten dann alle vier Mitarbeiter des Ordnungsamtes diese Taube zur Behandlung zu einem Hattinger Tierarzt. Der Angeklagte soll sich dann zuerst geweigert haben, den Kräften des Ordnungsamtes seine Personalien mitzuteilen.
Angeklagter uneinsichtig
„Lustig, lustig, tralala“, sagte der Angeklagte im Gericht und bestritt vehement, die Taube überhaupt getreten zu haben. „Ich habe sie nur mit der Fußspitze berührt und dann ist sie weggeflogen“, ergänzte er seine Einlassung, wollte noch während der Hauptverhandlung den Gerichtssaal verlassen und konnte nur durch seine Verteidigerin zum Verbleib im Sitzungssaal „motiviert“ werden.
Die Gerichtsverhandlung empfand der bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommene angeklagte Senior „schlimmer wie im Kindergarten“.
Nach dem Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwalt auf Verhängung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 10 Euro, beantragte Rechtsanwältin Teckenberg Freispruch für ihren Mandanten. Sie war davon überzeugt, dass ihr Mandant die Taube nicht getreten, sondern nur mit der Fußspitze berührt habe.
Richter Kimmeskamp, der die öffentliche Hauptverhandlung trotz der auf das Gericht missachtend wirkenden Provokationen durch den Angeklagten souverän führte, sah dann die Tierquälerei als bewiesen an und verhängte gegen den 81-Jährigen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 15 Euro, insgesamt 600 Euro Geldstrafe.
"Man tritt kein Tier", sagte der Richter
„Es ist einfach unanständig, ein Tier zu treten und es fehlt Ihnen heute noch jede Einsicht dazu“, ergänzte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Bis zur Berichterstellung konnte nicht recherchiert werden, was aus der Taube geworden ist, zumal sie beringt gewesen sein soll. Wir berichten dazu noch nach dem Ergebnis unserer Recherche.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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