Aus dem Amtsgericht
Streit auf der Hundewiese eskalierte – Fußtritt gegen schwangere Frau
Ein bisher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommener 57-Jähriger saß auf der Anklagebank. Er wurde am Ende der öffentlichen Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin muss er 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Er hatte bei einer Auseinandersetzung auf einer Hattinger Hundewiese eine schwangere Frau getreten und diese verletzt.
Der Angeklagte war Mitte September 2019 mit seinen zwei Hunden auf einer Hundewiese in Hattingen unterwegs. Er ließ seine Hunde frei laufen. Sein aus Griechenland stammender und einen Maulkorb tragender Schäferhund lief dann auf drei Hunde von zwei jungen Frau zu. Die Frauen forderten den Mann auf, seinen Schäferhund anzuleinen, da ihre Hunde Panik bekamen.
Als die Frauen vorbeigegangen waren, ließ der Angeklagte seinen Schäferhund wieder von der Leine. Kurze Zeit später lief aber dieser Hund wieder auf zwei kleine Hunde zu, die zu einer der jungen Frauen gehörten.
„Meine kleinen Hunde bekamen Panik und fingen an zu jaulen“, sagte die 25-jährige Hundebesitzerin vor Gericht aus. Auch der Hund einer weiteren 28-Jährigen Frau wurde von dem Schäferhund angegangen.
Schwangere Frau getreten
Der wiederholten Aufforderung, seinen Schäferhund anzuleinen, soll der Angeklagte mit der Begründung, sein Schäferhund müsse „sozialisiert“ werden, nicht nachgekommen sein. Die 28-Jährige packte sich dann den Schäferhund und hielt diesen auf dem Boden fest.
Der Angeklagte forderte die Frau auf, seinen Hund sofort loszulassen und umfasste deren Handgelenk. Daraufhin nahm diese ihr Hundeabwehrspray und forderte den Angeklagten auf, sie nicht anzufassen, da sie schwanger sei.
Dann soll der inzwischen hochgeschaukelte Streit eskaliert sein und der Angeklagte soll die junge schwangere Frau getreten haben. Diese erlitt laut ärztlichem Attest eine Bauchdeckenprellung, einen Bluterguss und wurde später in ein Krankenhaus transportiert.
Foto des Angeklagten bei facebook veröffentlicht
„Ich würde niemals eine Frau treten, denn das wäre unsozial“, sagte der Angeklagte und bestritt vehement und aufgebracht die vorgetragenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Er beklagte, im Rahmen der Auseinandersetzung mehrere Sprühstöße vom Tierabwehrspray der Frau abbekommen zu haben. „Mein Herz hat dabei gerast“ ergänzte er und will auch anschließend nicht geflüchtet, sondern nur weggegangen sein um seine vom Pfefferspray getroffenen Augen auszuspülen. Die beiden jungen Frauen hatten zwischenzeitlich die Polizei benachrichtigt. Die 28-Jährige hatte von dem Angeklagten beim Weggehen noch ein Foto gemacht.
Dieser wartete allerdings nicht das Eintreffen der Polizei ab, ging dann erst zur Polizei, als sein Foto später bei facebook von einer der jungen Frauen veröffentlicht und in dem Beitrag gefragt wurde, wer diese Person kennt.
Am Ende der teils sehr emotionalen Beweisaufnahme sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklagevorwürfe bestätigt und plädierte an das Gericht, gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zu verhängen, diese für zwei Jahre zur Bewährung auszusetzen und ihm zusätzlich eine Geldauflage von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation aufzuerlegen.
Strafverteidiger plädierte auf Freispruch – Strafrichter verhängt Bewährungsstrafe
Rechtsanwalt Galatas war da ganz anderer Ansicht. Er plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten. Er sah keine verwertbaren Beweise hinsichtlich einer durch seinen Mandanten begangenen Körperverletzung und bewertete die Aussagen einer Zeugin als nicht glaubwürdig. „Der angebliche Tritt meines Mandanten ist nicht plausibel“ sagte der Strafverteidiger und ergänzte, dass die Geschädigte erstaunlicherweise trotz ihrer Schwangerschaft den 35 Kilogramm schweren Hund seines Mandanten am Boden fixieren konnte.
Richter Kimmeskamp verurteilte dann den Angeklagten zu der Bewährungsstrafe. „Ein Tritt in den Bauch einer Schwangeren ist eine gefährliche Körperverletzung und wird vom Gesetzgeber mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten geahndet“ sagte der Strafrichter und hatte vorher mit seinem Urteil über 7 Monate Freiheitsstrafe die Einsatzstrafe des Gesetzgebers geringfügig erhöht.
„Die Situation auf der Hundewiese hatte sich hochgeschaukelt, allerdings ist auch dieses Augenblicksversagen des Angeklagten strafbar,“ ergänzte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung.
Gegen das Urteil können noch innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.