Strafverteidiger überzeugt Landgericht – Hattingerin muss nicht in´s Gefängnis
Eine 36 Jahre alte Hattingerin sollte eigentlich für 25 Monate in´s Gefängnis. Strafverteidiger Dr. Hanisch erreichte durch eine Revisionsverfügung beim OLG Hamm, dass eine andere Strafkammer beim Landgericht Essen erneut über den Fall verhandeln musste. Als Ergebnis dieser Verhandlung kam die Hattingerin jetzt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Wurde die Hattingerin in den Jahren 2005 bis 2009 wegen Betruges wiederholt noch zu Geldstrafen verurteilt, kamen in den Jahren 2010 bis 2014 weitere 8 Betrugstaten und eine Urkundenfälschung hinzu. Sie soll u.a. mehrmals Gelder von einem Kirchenkonto abgezweigt, ein Handy mit einem gefälschten Kontoauszug erworben und vom Jobcenter unberechtigt Gelder bezogen haben. Der Schaden hierbei überstieg 70.000 Euro. Einige Taten räumte die Angeklagte ein, der Kirchengemeinde wurde von ihr inzwischen der Schaden erstattet.
Unmittelbar, nachdem das Landgericht in Essen im Februar 2018 eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten sowie eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten des Amtsgerichtes Hattingen bestätigt hatte, wechselte die Angeklagte ihren Strafverteidiger und gegen das Urteil des Landgerichtes wurde Revision eingelegt.
Das OLG Hamm als Revisionsinstanz folgte dem Antrag und der Begründung von Strafverteidiger Dr. Hanisch und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurück. Diese Kammer bewertete jetzt die Höhe der einzelnen Strafen neu und folgte dem Plädoyer des Strafverteidigers, der Angeklagten, die seit 2014 auch keine neue Tat mehr begangen hat, eine günstige Sozialprognose zu bescheinigen.
Als Folge wurde der bisherige Strafumfang von insgesamt 25 Monaten bestätigt, allerdings jetzt zur Bewährung ausgesetzt. Folgt die Hattingerin in den nächsten drei Jahren den Weisungen einer Bewährungshelferin und verhält sich gleichzeitig straffrei, ist der Fall für sie strafrechtlich erledigt.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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