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Strafrichter verwarnt Handwerksmeister - Macht Liebe blind ?
Ein Hattinger Handwerksmeister hatte sich vor dem Strafrichter zu verantworten, weil er eine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nicht eingehalten hatte. Er kam mit einer Verwarnung davon. Hält er sich zukünftig nicht an die Weisung, muss er 3.600 Euro Strafe bezahlen.
„Lass mich doch einfach in Ruhe“, sagte die Geschädigte schon vor der Hauptverhandlung auf dem Gerichtsflur zum Angeklagten, als dieser mit ihr „noch etwas besprechen“ wollte.
Beide kennen sich durch berufliche Umstände seit vielen Jahren. „Die gegenseitige Zuneigung“ schien jedoch nur beim Angeklagten ausgeprägt zu sein und führte nachhaltig zu Kontaktaufnahmen bei der Geschädigten. Diese fühlte sich zuletzt dadurch belästigt und erwirkte, als alle anderen Maßnahmen versagten, bei Gericht im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes eine vollstreckbare Anordnung als Kommunikationsverbot des Angeklagten ihr gegenüber.
Trotzdem nahm der Angeklagte noch zweimal Briefkontakt mit der Geschädigten über ihren Arbeitgeber auf. Er will, so sein Rechtsanwalt, nicht gewusst haben, dass das Kommunikationsverbot auch für Briefe seines Mandanten an die Geschädigte gegolten habe. Im Übrigen bedauere sein Mandant die Anklagevorwürfe, räume diese ein und werde sich zukünftig an die Weisung halten.
Nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für die beiden angeklagten Taten auf die Verhängung einer Geldstrafe von 1.200 Euro plädierte, verwarnte Richter Kimmeskamp nur den nicht vorbestraften Angeklagten mit einem Strafvorbehalt.
Hält sich der Angeklagte zwei Jahre lang an die Weisung, hat es für ihn keine Folgen. Verstößt er gegen die Weisung, werden 3.600 Euro Geldstrafe fällig.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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