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Sprockhövelerin betrügt schon wieder – Keine Bewährungsstrafe mehr

Eine 44 Jahre alte Sprockhövelerin hatte sich heute wegen Betruges vor dem Schöffengericht zu verantworten. Mit dem Urteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verließ sie den Gerichtssaal.

Strafverteidiger Dr. Hanisch brachte es direkt zu Beginn der Hauptverhandlung auf den Punkt. „Meine Mandantin gibt die ihr in der Anklageschrift vorgeworfenen Betrugsfälle zu“, sagte der Rechtsanwalt zum Schöffengericht. Dadurch wurde dem Gericht die Ladung und Anhörung der Geschädigten aus ganz Deutschland erspart.

Staatsanwalt Kocherscheidt hatte vorher die beiden Anklagen mit den insgesamt sechs Betrugsfällen vorgetragen. Eine Wellensteyn-Jacke und ein Smartphone hatte die Angeklagte über ebay-Kleinanzeigen angeboten, insgesamt 736 Euro dafür kassiert, die Ware allerdings nie geliefert.
Normalerweise müsste die Sprockhövelerin als studierte Sozialarbeiterin die Folgen ihrer Betrügereien gut kennen. Finanzielle Engpässe sollen aber ausschlaggebend gewesen sein, dass die Angeklagte wieder versuchte, sich durch betrügerische Verkäufe Geld zu beschaffen.

„Meine Mandantin war in der Zeit, in der sie die Taten beging, psychisch am Ende und wollte das zu Unrecht erzielte Geld als vorübergehende finanzielle Überbrückung ihres Geldbedarfes nutzen“, fasste Rechtsanwalt Dr. Hanisch die Motive seiner Mandantin zusammen und ergänzte ihren Willen zur Wiedergutmachung.

Sie war bereits 2015 und 2018 rechtskräftig wegen verschiedener Betrugstaten auf Internet-Plattformen zu einer Geldstrafe und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde damals in einer Berufungsverhandlung vom Landgericht Essen in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Innerhalb der Bewährungszeit beging die Angeklagte allerdings wiederum Betrügereien.

Staatsanwalt plädiert auf Freiheitsentzug ohne Bewährung
Staatsanwalt Kocherscheidt sah die Gewerbsmäßigkeit bei den sechs heute vorgeworfenen Betrugstaten strafschärfend nachgewiesen. Er würdigte aber auch das Geständnis der Angeklagten und plädierte unter Berücksichtigung der Vorstrafen und der Taten innerhalb einer noch offenen Bewährung tat- und schuldangemessen auf eine Gesamtstrafe von einem Jahr und 10 Monaten. Er sah keine günstige Sozialprognose bei der arbeitssuchenden Angeklagten und verneinte eine Bewährungsstrafe. Er beantragte noch die Einziehung von Wertersatz in Höhe des Schadensbetrages bei der Angeklagten, um die Gelder an die Geschädigten erstatten zu können.

Strafverteidiger plädiert auf Bewährung
Rechtsanwalt Dr. Hanisch zählte dem Schöffengericht alle Fakten auf, die für eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin sprechen. Er sah im Gegensatz zum Staatsanwalt die Gewerbsmäßigkeit der Betrügereien nicht gegeben und bat das Gericht um eine milde Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Richter Kimmeskamp verkündete dann nach entsprechender Beratung das Urteil des Schöffengerichtes. 18 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurden für die wiederholten Betrugstaten der Angeklagten verkündet. Das Gericht sah in seiner Begründung weder einen glaubhaften noch vollzogenen Willen der Schadenswiedergutmachung an die Geschädigten. Auch die erfolgreiche Umsetzung von persönlichen Einschnitten und alle weiteren geplanten Maßnahmen, um aus dem finanziellen Engpass der Angeklagten herauszukommen, wurden bezweifelt. "Die Täterpersönlichkeit macht eine neue Bewährung unmöglich", so Richter Kimmeskamp.

Rechtsanwalt Hanisch kündigte bereits an, gegen das heutige Urteil im Namen seiner Mandantin Berufung einzulegen. Sollte die Berufung zurückgewiesen werden, muss die Sprockhövelerin damit rechnen, dass zusätzlich auch eine frühere Bewährungsstrafe widerrufen wird und ein längerer Gefängnisaufenthalt auf sie zukommt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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