Aus dem Landgericht Essen
Sprockhöveler gesteht Brandstiftung – 35.000 Euro Schaden
Vor dem Landgericht Essen begann heute die Verhandlung gegen einen 34-Jährigen aus Sprockhövel, der von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wird, im Mai 2019 seinen Vater mit dem Tode bedroht und im Juli 2019 dessen Gartenlaube in Sprockhövel angezündet zu haben. Die Richter der Großen Strafkammer haben insbesondere darüber zu urteilen, ob der Sprockhöveler aufgrund seiner Erkrankung überhaupt schuldfähig ist, eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und ggfs. in der Forensik bleiben muss.
Zu Beginn der Hauptverhandlung und der Aussagebereitschaft des Angeklagten gegenüber den Richtern wurde dieser mehrfach von seinem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Salewski - allerdings vergeblich - erinnert, nichts auszusagen, was ihn noch mehr belasten könnte.
Der Angeklagte hat keinen Schulabschluss und konsumierte nach eigenen Angaben seit seinem 13. Lebensjahr immer wieder Cannabis. Bereits als Schüler musste er in einer Fachklinik wegen seines Cannabis-Konsums behandelt werden.
„Nach verschiedenen Schulwechseln und nach Abbruch der Schule hat er dann gar nichts mehr gemacht“, sagte der Vater des Angeklagten aus. Auch zwei Monate „Erlebnispädagogik“ in der Karibik und betreutes Wohnen in Ostwestfalen brachten nicht den gewünschten Erfolg. In dem Elternhaus des Angeklagten in Sprockhövel soll es immer wieder zu Spannungen zwischen Vater und Sohn gekommen sein, die auch zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen führten, wie der Vater des Angeklagten bestätigte.
Eigenen Vater mit dem Tode bedroht
Nach längerer Zeit der Obdachlosigkeit hatte der Sprockhöveler eine eigene Wohnung bezogen. Dort hatte er u.a. nach Stress mit den Mitbewohnern die Scheiben eingeschlagen und Anfang April 2019 die Kündigung für diese Wohnung in Sprockhövel erhalten.
Als er bei einem Aufenthalt Mitte Mai 2019 in einer Fachklinik in Ratingen seinen Vater aufforderte, ihn nach seiner Selbstentlassung dort abzuholen und sich dieser weigerte, bedrohte er seinen Vater am Telefon mit dem Tode. Kurze Zeit später nahm ihn der Vater dann doch wieder zuhause auf und ließ ihn in seiner Gartenlaube wohnen.
Angeklagter zündete Gartenlaube an – Stadtalarm für die Feuerwehr
Für alle ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr Sprockhövel wurde Ende Juli 2019 kurz nach Mitternacht Stadtalarm ausgelöst. Die Gartenlaube brannte in voller Ausdehnung und es war nicht klar, ob sich in dem brennenden Objekt noch eine Person befindet. Drei Stunden benötigten die Einsatzkräfte, die teils unter schwerem Atemschutz den Brand bekämpften und sicherstellten, dass sich damals das Feuer bei sommerlicher Hitze nicht auf benachbarte Flächen ausdehnte. Im Brandgebäude befand sich zum Glück keine Person mehr. „Der Brandschaden belief sich auf über 35.000 Euro“, sagte heute der Vater des Angeklagten aus.
„Es war eine dumme Sache und ich war verzweifelt“, gestand dieser vor der Strafkammer des Landgerichtes, als er zugab, diesen Brand aus Ärger über seinen Vater gelegt zu haben.
„Um wieder in die Psychiatrie zu kommen, habe ich mir dann ausgedacht zu sagen, ich wollte mit dem Brand böse Geister aus dem Schuppen vertreiben“, ergänzte der Angeklagte.
Über 100 Mal in der Psychiatrie
Am Tage nach dem Brand der Gartenlaube war er nur mit Unterhose bekleidet bei strömendem Regen von der Polizei aufgegriffen und wieder in eine Hattinger Fachklinik gebracht worden. „Der war völlig daneben und stand ganz apathisch da rum“ sagte ein Hattinger Polizeibeamte als Zeuge.
Über 100 Mal soll der Angeklagte in den letzten Jahren immer wieder für kurze Zeit in der Psychiatrie in Hattingen-Niederwenigern behandelt worden sein.
Seit Ende Juli 2019 befindet er sich in einer Forensischen Klinik in Lippstadt-Eickelborn. „Ich fühle mich hier wohl, empfinde es allerdings als einen Skandal, was in der Psychiatrie abläuft“, schilderte er den fünf Richtern der Großen Strafkammer und erteilte dann einen Grundkurs in Medikamentenkunde, über deren Nebenwirkungen und über die Zielsetzung der Pharmaindustrie.
Seine betreuende Psychologin schilderte eindrucksvoll die Herausforderungen, die die Behandlung des Angeklagten im Klinikalltag immer wieder mit sich bringen.
Pflichtverteidiger Tim Salewski aus Hattingen plädierte wiederholt an die fünf Richter der Großen Strafkammer, statt dauerhafter Unterbringung in der Forensik gegebenenfalls auch diese Maßregel mit entsprechenden Auflagen zur Bewährung auszusetzen.
Die Verhandlung vor dem Landgericht wird am 31.01.2020 mit Anhörung einer Gutachterin über die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Einschätzung seiner Eigengefährdung und der Gefährdung für die Allgemeinheit fortgesetzt.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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