Landgericht Essen
Sprockhöveler dauerhaft in psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen
Vor dem Landgericht Essen haben heute die Richter der Großen Strafkammer ihr Urteil gesprochen. Der 34-Jährige aus Sprockhövel, der zugegeben hat, im Mai 2019 seinen Vater mit dem Tode bedroht und im Juli 2019 dessen Gartenlaube in Sprockhövel angezündet zu haben, wird dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Der STADTSPIEGEL berichtete bereits über den Prozess vor den Richtern der XVII. Großen Strafkammer, die darüber zu entscheiden hatten, ob der 34-jährige Beschuldigte aus Sprockhövel für seine Taten überhaupt schuldfähig ist und ob er dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden sollte.
Als der Sprockhöveler bei einem Aufenthalt Mitte Mai 2019 in einer Fachklinik in Ratingen seinen Vater aufforderte, ihn nach seiner Selbstentlassung dort abzuholen und sich dieser weigerte, bedrohte er seinen Vater am Telefon mit dem Tode. Kurze Zeit später nahm ihn der Vater dann doch wieder zuhause auf und ließ ihn in seiner Gartenlaube wohnen.
„Es war eine dumme Sache und ich war verzweifelt“, gestand der 34-Jährige vor der Strafkammer des Landgerichtes, als er zugab, diese Gartenlaube, in der er selbst wohnte, aus Ärger über seinen Vater angezündet zu haben. „Um wieder in die Psychiatrie zu kommen, habe ich mir dann ausgedacht zu sagen, ich wollte mit dem Brand böse Geister aus dem Schuppen vertreiben“, ergänzte der Angeklagte beim ersten Gerichtstermin.
Die Richter waren nach zwei Verhandlungstagen unter Einbeziehung des Geständnisses des Angeklagten, der Anhörung weiterer Zeugen und unter Bewertung des Gutachtens der Gerichtsgutachterin Dr. med. Maren Losch, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie überzeugt, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung für seine Taten nicht schuldfähig ist. „Der Beschuldigte muss behandelt werden“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Labentz in seiner Urteilsbegründung.
Selbstschutz und Schutz der Allgemeinheit
Allein der Brandschaden der im Juli 2019 in Sprockhövel in Flammen aufgegangenen Gartenlaube beträgt 35.000 Euro, wie der Vater des Täters mitteilte.
Zu seinem eigenen Schutz und zur Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit wurde durch den Richterspruch für den Sprockhöveler eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Damit wurde gleichzeitig dem Antrag von Rechtsanwalt Tim Salewski aus Hattingen, seinen Mandanten nicht dauerhaft gemäß § 63 des Strafgesetzbuches in der Forensik unterzubringen, nicht entsprochen. Die Richter verneinten auch die Möglichkeit, den Beschuldigten vorerst in einer speziell betreuten Wohngruppe unterzubringen und dann sein Verhalten als Bewährung zu beobachten.
Gegen die Entscheidung der Richter der Großen Strafkammer können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Höhe des Tagessatzes für eine Unterbringung und Behandlung im Maßregelvollzug beträgt laut Mitteilung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales rund 255,00 €, mtl. somit ca. 7.650,00 €, die das Land NRW trägt.
Erklärung Strafgesetzbuch § 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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