Hattingen
Sozialstunden gemacht und dann Schuhe geklaut

Ein 51-jähriger Hattinger gestand heute, im Reschop-Carré Schuhe gestohlen zu haben. Aufgrund weiterer Taten und seiner Verurteilungen bei anderen Gerichten muss die Verhandlung zur Findung eines Strafmaßes fortgesetzt werden.

Der Fililalleiterin des Schuhgeschäftes war es schon verdächtig vorgekommen, als der Angeklagte Mitte Oktober 2020 das Schuhgeschäft betrat. Er verneinte eine angebotene Bedienung und verließ schon wenige Minuten später wieder zügig das Geschäft. Allerdings hatte er dann unbezahlt neue Schuhe an seinen Füßen - und seine alten getragenen Schuhe geschickt im Schuhkarton im Geschäft zurückgelassen.
Die Fililalleiterin verfolgte den Angeklagten, der sich dann zuerst im Außenbereich des Einkaufszentrums weigerte, in das Geschäft zurückzukehren. Ein Security-Mitarbeiter „überzeugte“ ihn dann aber dazu.
„Ich bekenne mich schuldig“, sagte der Angeklagte und ergänzte, dass er seit vier Jahren drogenabhängig sei. Morgens hätte er noch seine Sozialstunden abgeleistet und dann Schuhe geklaut. „Der Security-Mitarbeiter musste ihn nach der Tat im Laden stützen, sonst wäre er rauschmittelabhängig umgefallen“, sagte dazu die Filialleiterin, die die gestohlenen Schuhe im Wert von fast 65 Euro zurückerhielt.

Kommt mit seiner Einsamkeit nicht zurecht

Die Bewährungshelferin zeigte dem Strafrichter in ihrer Stellungnahme auf, dass der Angeklagte immer wieder Diebstähle begeht, bereits lange Haftstrafen verbüßt und schon Hunderte von Sozialstunden abgeleistet hat. Letztlich käme er mit seiner Einsamkeit nicht zurecht und brauche in einer "abstinenten Einrichtung" eine neue Lebensform, um langfristig seinen schwerwiegenden Rückfallsituationen zu entgehen.
Aufgrund weiterer Diebstähle und Vorverurteilungen, die im jetzt zu treffenden Strafmaß zu berücksichtigen sind, muss die Hauptverhandlung später fortgesetzt werden. Dann kann der Strafrichter eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft und Urteile der benachbarten Gerichte in seinem Urteil mit berücksichtigen, um daraus eine Gesamtstrafe zu bilden. Es entsteht immer wieder der Eindruck, dass ein  technisch realisierter schneller Online-Zugriff auf Urteile, Prozessakten und Bundeszentralregisterauszüge die Effektivität der Gerichtsbarkeit noch deutlich steigern könnte.

Statistik : Im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm mussten die Einsatzkräfte der Polizei im letzten Jahr 426 Ladendiebstähle bearbeiten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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