Amtsgericht Hattingen
Sie liebten und sie schlugen sich – Büschel Haare ausgerissen

Der große Sitzungssaal des Amtsgerichtes unter Corona-Bedingungen.
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  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Ein 39-Jähriger gestand heute und bedauerte, seine Lebensgefährtin Anfang Januar geohrfeigt, geschlagen und ihr Büschel Haare ausgerissen zu haben. Er wurde verwarnt und muss eine Geldauflage von 1.200 Euro zahlen.

Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin verlief nicht „störungsfrei“. Nach einem Arbeitsplatzverlust, beziehungsmäßigen Enttäuschungen und nach Sorgerechtsstreit suchten sowohl der Angeklagte als auch seine neue Lebensgefährtin Trost im Alkohol. Mit fatalen Folgen, wie sich heute herausstellte.
„Das Ganze ist mir sehr unangenehm und ich entschuldige mich dafür“, sagte der 39-Jährige zu Richter Kimmeskamp. „Mein Leben kam ordentlich durcheinander und inzwischen weiß ich, dass Alkohol kein Trost ist“, ergänzte er.
Die Diskussionen zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin bestanden nicht nur aus verbalen Auseinandersetzungen. Es wurde beidseitig geschlagen und blaue Flecken zugefügt.
Obwohl die Geschädigte im Zeugenstand eine zeitnahe Verlobung mit dem Angeklagten andeutete, machte sie keinen Gebrauch von ihrem Aussageverweigerungsrecht und erzählte freimütig aus ihrer Beziehung mit ihm.

"Habe auch schon mal meine Eltern geschlagen"

„Wir gingen öfter aufeinander los, denn ich provoziere gerne Leute bis auf das Äußerste“, sagte die 41-Jährige. Sie räumte freimütig ein, nach Alkoholgenuss selbst ihre Eltern schon einmal geschlagen zu haben.
Als der Angeklagte einmal schlief und sie den Eindruck hatte, er höre ihr nicht mehr zu, rüttelte sie ihn, weckte ihn auf und schlug ihm von hinten auf den Kopf. Dann eskalierte der Streit, die Frau wurde als Gegenreaktion geohrfeigt, geschlagen und ihr wurden Büschel Haare ausgerissen, bis die Polizei kurze Zeit später eintraf und den Streit schlichtete. Etwa ein Promille Blutalkohol hatte die Geschädigte noch am nächsten Morgen.

1.200 Euro Geldauflage an Café Sprungbrett

Richter Kimmeskamp folgte dann vollumfänglich dem Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft. Dieser hatte am Ende der Beweisaufnahme für den geständigen Angeklagten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beantragt. Wenn dieser sich jetzt zwei Jahre straffrei führt, muss er 3.600 Euro Geldstrafe nicht zahlen. In jedem Fall muss er als Geldauflage aber 1.200 Euro in sechs Raten an das Café Sprungbrett in Hattingen überweisen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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