Amtsgericht Hattingen
Sexueller Übergriff auf Schlafende – Freiheitsstrafe und Schmerzensgeld
Ein 23-jähriger aus Sprockhövel wurde heute wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine schlafende Frau zu einer Bewährungsstrafe und zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt.
Die jungen Leute kennen sich und verbrachten schon öfter die Freizeit miteinander. Ein wenig draußen umherziehen, Party machen, fröhlich sein, Alkohol trinken und Chips essen, so lauteten die Aussagen der Zeugen über ihre Freizeitbeschäftigung.
Ein Partyabend in Sprockhövel endete aber Mitte September letzten Jahres mit einem sexuellen Übergriff. Sechs junge Leute hatten sich in der Wohnung einer jungen Frau getroffen, um den Abend ausklingen zu lassen. Dazu gesellte sich dann noch der 23-jährige Angeklagte, der mit der Gruppe befreundet war.
In den frühen Morgenstunden verließen die Partygäste die Wohnung. Vier Personen blieben aber, um auch hier zu übernachten. Während die Wohnungsinhaberin in einem separaten Raum schlief, teilten sich ihre 20-jährige Schwester, deren 21-jähriger Freund und der Angeklagte ein großes Sofa zum Schlafen.
Gegen sechs Uhr morgens wurde der 21-Jährige auf dem Sofa geweckt. Seine neben ihm liegende schlafende Freundin wurde nämlich immer gegen ihn gestoßen. Über den sich ihm dann bietenden Anblick versagte ihm auch jetzt im Gericht noch die Stimme. Der Angeklagte hatte der tief schlafenden 20-Jährigen die Hose runtergezogen und begann sexuelle Übergriffe auf diese. „Ich musste meine Freundin kneifen, damit sie wach wurde“, sagte der immer noch geschockte 21-Jährige.
"Es tut mir leid", sagte der Angeklagte
Die junge Frau schrie den Angeklagten dann an, der sofort von ihr abließ und im Badezimmer verschwand. Dann verlies er mit einer Entschuldigung die Wohnung.
„Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe“, sagte der Angeklagte, schilderte seinen Alkohol- und Drogenkonsum am Tattag und will sich an das sexuelle Geschehen nicht mehr erinnern können. Kurze Zeit nach der Tat entschuldigte sich der Angeklagte noch einmal per whatsapp bei der Geschädigten.
Die junge Frau leidet nach ihren Angaben noch heute an den Folgen dieses sexuellen Übergriffes auf sie. Albträume, schlaflose Nächte, Berührungsängste und psychische Probleme im Umgang mit anderen beeinträchtigen immer noch ihr Leben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte für diesen nachgewiesenen und eingeräumten sexuellen Übergriff eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Sechs Monate Freiheitsstrafe
Strafverteidiger Rechtsanwalt Steffen betonte die verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten auf Grund der konsumierten Rauschmittel und bat um eine milde Strafe.
Richter Kimmeskamp verkündete dann sein Urteil. Sechs Monate Freiheitsstrafe wegen sexuellen Übergriffs, die für einen Erstverurteilten für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der Verurteilte die Kosten des Prozesses und ein Schmerzensgeld von 500 Euro an die Geschädigte zahlen.
Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Angeklagten sowie seine zur Tatzeit eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund seines Alkohol- und Drogenkonsums aus. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Statistik: Im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm gab es im Jahre 2020 188 Fälle von Sexualdelikten, 56 Fälle mehr als im Jahre 2019.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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