Jugendgericht
Sexueller Missbrauch eines Kindes – Angeklagter fehlt – Vorführung angeordnet

Ein 23 Jahre alter Angeklagter wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, sexuelle Handlungen vor einem Kind begangen, kinderpornografisches Material besessen und ein 11 Jahre altes Mädchen veranlasst zu haben, erotische Bilder anzufertigen und ihm zu schicken. Die Hauptverhandlung platzte, da alle Gerichtsparteien anwesend waren, nur der Angeklagte blieb verschwunden.

Die angeklagten Taten fanden bereits im Jahre 2016 statt. Weil der Beschuldigte teilweise nicht auffindbar war, stockten die Ermittlungen und die Anklage wurde erst jetzt, drei Jahre nach den Feststellungen verhandelt.

Obwohl der Angeklagte in der Hattinger Innenstadt wohnt und ihn die Ladung zur Hauptverhandlung per Zustellungsurkunde erreichte, erschien nur sein Anwalt. Dieser erklärte zu Beginn der Hauptverhandlung, er habe bisher keinen Kontakt zu seinem Mandanten gehabt.

Richter Dr. Lucks verzichtete dann auf die sofortige polizeiliche Vorführung des Angeklagten und vertagte die Hauptverhandlung. Zum nächsten Termin soll der Angeklagte dann durch die Polizei vorgeführt werden – sofern er auffindbar ist.
Andernfalls ergeht ein Haftbefehl.

Polizei-Pressesprecherin Vera Viebahn erklärte dem STADTSPIEGEL auf Nachfrage, dass die Polizei in der Regel in der Lage ist, auch kurzfristige Vorführungen von Angeklagten vorzunehmen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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