Amtsgericht Hattingen
Sex ihrer Freundin mit ihrem Ex-Freund lässt Sprockhövelerin ausrasten

Eine 21-Jährige Auszubildende (A) aus Sprockhövel hatte sich heute vor dem Hattinger Amtsgericht wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu verantworten. Nach fast dreistündiger Verhandlung wurde sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, muss zwei Wochen Dauerarrest absitzen und 1.000 Euro an ihre frühere Freundin als Geschädigte zahlen.

Anfang Juni 2020 hatte die 19-jährige schwangere Freundin (B) der Angeklagten in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung eine 20-Jahre alte Freundin (C) aufgenommen, die sich von ihrem Freund getrennt hatte und danach nicht wusste, wo sie vorübergehend unterkommen sollte.
Die schwangere Freundin (B) und die 21-Jährige Angeklagte (A) hatten früher einmal eine Beziehung zu zwei jungen Männern, mit denen später eine reine Freundschaft weiterbestand. Die drei jungen Frauen (A, B, C) hatten auch abgesprochen, dass keiner von ihnen eine intime Beziehung zu den Exfreunden der Freundinnen aufnehmen soll.

Intime Zusammenkunft war ein Fehler

Und dann kam es anders. Nach einem gemeinsamen Chill-Abend der drei jungen Frauen mit den zwei jungen Männern verließen Anfang Juni 2020 gegen Mitternacht die 21-Jährige (A) mit der schwangeren 19-Jährigen (B) und den beiden jungen Männern die Ein-Zimmer-Wohnung. Während die 21-jährige Angeklagte (A) mit ihrem Auto nach Hause fuhr, ging die schwangere 19-Jährige (B) mit zur Wohnung eines der jungen Männer. Dieser wurde dann von seinem Freund angerufen, der ihm mitteilte, dass er nun zu der in der Wohnung allein verbliebenen 20-Jährigen (C) zurückginge. Darüber informierte die Wohnungsbesitzerin ihre Freundin (A) und bat diese, zur Wohnung zurückzukommen.
„Ich habe erst später eingesehen, dass meine intime Zusammenkunft dann mit dem Ex-Freund meiner Freundin nicht richtig war“, sagte die 20-Jährige (C), die bei der folgenden Tat verletzt wurde. Als die beiden Frauen (A und B) dann wieder in die Ein-Zimmer-Wohnung kamen, flüchtete der anwesende junge Mann über den Balkon.
Die Angeklagte (A), wohl erzürnt über den Wortbruch ihrer Freundin (C), keinen intimen Kontakt zu ihrem Ex-Freund aufzunehmen, trat die noch im Bett liegende 20-Jährige mit ihrem Schuh an den Füßen ins Gesicht, verprügelte sie zusätzlich und warf deren Iphone auf den Boden, als die Verprügelte Hilfe herbeiholen wollte. Eine Platzwunde und mehrere Schürfwunden waren die Verletzungen, die die 20-Jährige (C) dabei erlitt.

"Sie hat gelogen wie gedruckt", sagte der RA

Bis sich dieser Ablauf am Tage der Tat bestätigte, vergingen in der heutigen Hauptverhandlung fast drei Stunden. Die Angeklagte schilderte vorher einen Ablauf des Tatabends, der vollkommen unplausibel war und ihren Strafverteidiger, Rechtsanwalt Kniffka, später zu der Aussage brachte, „sie hat heute gelogen wie gedruckt“.
Auch nach einer ersten Unterbrechung der Hauptverhandlung blieb die Angeklagte bei ihrer unplausiblen Aussage. Als dann die Freundin der Angeklagten, inzwischen Mutter eines Säuglings, also die Wohnungsbesitzerin, die Aussage der später Verprügelten bestätigte, wurde die Hauptverhandlung erneut unterbrochen.
Erst danach gestand die Angeklagte durch eine Erklärung ihres Verteidigers, gelogen zu haben und bestätigte die vollumfängliche Schilderung des Sachverhaltes, die die Verprügelte vorher dem Gericht erzählt hatte. Ein ziemlich spätes Geständnis also in dieser Hauptverhandlung des Jugendgerichtes.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte am Ende der Beweisaufnahme, die junge Frau aus Sprockhövel, die sich über zwei Stunden in ein Lügengebilde verstrickt hatte, nach dem Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung zu ziehen. Als Strafe wegen nachgewiesener gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung sollten sechs Monate Freiheitsstrafe verkündet, diese jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich sollte die junge Frau 500 Euro Schmerzensgeld an ihre frühere Freundin zahlen.

„Sie haben die Erkenntnis etwas spät getroffen“, sagte der Strafrichter

„In dubio pro reo“, sagte Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann dann in seiner Urteilsbegründung, als er das Lügengebilde der Angeklagten als Reifeverzögerung bewertete, das späte Geständnis doch noch berücksichtigte und das Jugendstrafrecht für eine Verurteilung als Maßstab nahm.
Eine Verwarnung und ihr Einsperren zu zwei Wochen Dauerarrest muss die 21-Jährige Auszubildende jetzt ihrem Arbeitgeber erklären und 1.000 Euro Schmerzensgeld an ihre frühere Freundin als Geschädigte zahlen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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