Internationaler Tag der Pflege
Seniorin betrogen - Schwere Vorwürfe gegen 56-jährige Hattingerin

Ausgerechnet am „Internationalen Tag der Pflege“ hatte sich heute eine 56-jährige Hattingerin vor den Richter*innen des Schöfffengerichtes zu verantworten. Nach über dreistündiger Hauptverhandlung entschieden die Richter*innen, die Hauptverhandlung mit der Befragung weiterer Zeugen fortzusetzen.

30 Minuten benötigte Staatsanwältin Spengler, um alle 50 Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft zu verlesen, die gewerbsmäßige Untreue vorwarf. Als die Geschädigte, eine heute 79-jährige Hattingerin, vor zwei Jahren Hilfe im Haushalt benötigte, engagierte sie und erhielt über eine Seniorenbetreuung die Angeklagte als „Entlastungskraft“ für nichtpflegerische Tätigkeiten. Zwischen der Angeklagten, die dann 12 Stunden wöchentlich für diese Tätigkeit über die Seniorenbetreuung gebucht war und entlohnt wurde, und der Seniorin entstand schnell ein enges Vertrauensverhältnis.

„Schwarz gearbeitet“ – 20.650 Euro am Geldautomaten verfügt

Ohne ihren Arbeitgeber zu informieren, weitete die Angeklagte aber dann ihre „private Betreuung“ für die Seniorin um etwa 30 Stunden pro Woche aus und kassierte nach ihren Angaben für diese zusätzlichen Stunden monatlich jeweils 800 bis 1.000 Euro in bar, die sie nach eigenen Angaben auch nicht versteuerte.
In diesen Stunden begleitete sie die Seniorin bei häuslichen Angelegenheiten, ging mit ihr zum Friseur, zum Kaffeetrinken und will diese unterstützt haben, deren "luxuriösen Lebensstil" fortzusetzen. In der Familie der Seniorin soll es nämlich Unstimmigkeiten bzw. Streitigkeiten mit Verwandten gegeben haben. Die Angeklagte erhielt Scheckkarte mit Geheimnummer und hob am Geldautomaten innerhalb von drei Monaten in 50 Abhebungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.650 Euro zulasten der Seniorin ab. Dieses soll aber immer nur auf ausdrücklichen Wunsch der 79-Jährigen erfolgt sein.
"Meine zu unterstützende Seniorin hatte eine bestimmende Persönlichkeit, wollte immer wieder viel Bargeld zuhause haben, gab reichlich Trinkgelder und war sehr großzügig zu jedem", sagte die Angeklagte, die mit Unterstützung ihres Verteidigers Peter Steffen einräumte, mal alleine, mal mit der Seniorin Geld am Geldautomaten abgehoben zu haben. „Sie wollte ihr Geld ausgeben, bevor sie ins Altenheim kommt“, ergänzte dazu die Angeklagte. Sie selber will neben ihrer Bezahlung eine gebrauchte Waschmaschine, Schmuck, einen neuen Kühlschrank für 1.400 Euro und ein Sparkassenbuch in Höhe von 5.500 Euro als Geschenk erhalten haben.

Von der Angeklagten ganz begeistert

„Meine betreuungsbedürftige Schwester war von der Angeklagten ganz begeistert und diese hat meiner Schwester auch gut getan“, sagte die Schwester der Geschädigten aus, die von der Angeklagten auch, wie  sie sagte, über einige "intensive" Geldabhebungen telefonisch informiert worden war, später aber eine Strafanzeige gegen die Hattingerin stellte. Das große Staunen soll nämlich erst bei einem gemeinsamen Besuch bei der Hausbank der Seniorin gekommen sein.
„Das Girokonto meiner Schwester war nämlich zwischenzeitlich mit 6.000 Euro überzogen“, sagte die Zeugin zum STADTSPIEGEL und ergänzte, „obwohl meine Schwester ihr Leben lang nie ein Konto überzogen hatte, denn Geld war immer da und darüber haben wir auch nie gesprochen“.
Erst als die Bank der Seniorin eine neue Scheckkarte mit neuer Geheimnummer ausstellte und die Angeklagte darauf nicht mehr zugreifen konnte, hörten die umfangreichen Bargeldabhebungen auf.
Da die Schwester der geschädigten Seniorin den luxuriösen Lebenswandel nicht bestätigte, werden jetzt weitere Zeugen geladen, um die Wahrheit herauszufinden.

Einziehung von 20.650 Euro als Wertersatz

Die Seniorin selber befindet sich jetzt in einem Seniorenstift. Laut Attest war sie heute nicht verhandlungsfähig. Ein Amtsarzt wird bis zur nächsten Hauptverhandlung die Verhandlungsfähigkeit prüfen.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, bei einer Verurteilung auch die Einziehung eines Gesamtbetrages von 20.650 Euro bei der Angeklagten vorzunehmen.
Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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