„Schwarzfahren“ mit Gefängnis bestraft
Ein 29-Jähriger wurde heute wegen Leistungserschleichung, im Sprachgebrauch auch „Schwarzfahren“ genannt, zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte ist kein „unbeschriebenes Blatt“ und Dauerkunde bei den Ermittlungsbehörden. Seine Betäubungsmittelabhängigkeit scheint seinen Körper, Geist und Seele so beeinflusst zu haben, dass er schon drei Monate nach seiner letzten Verurteilung im Juli 2018 schon wieder mehrere Male beim „Schwarzfahren“ erwischt wurde.
Er räumte ein, im September und Oktober 2018 vier Mal in Essen und Hattingen „schwarz gefahren“ zu sein, um Betäubungsmittel zu kaufen.
Heute wurde er aus der JVA Bochum in den Gerichtssaal geführt. Im Gefängnis muss er noch bis Dezember 2022 mehrere Strafen absitzen und hofft, an einer Drogenentzugstherapie teilnehmen zu können.
In der heutigen Hauptverhandlung wurden dann 13 weitere Verfahren wegen Diebstahls und Schwarzfahrens gegen den Angeklagten wegen der bereits rechtskräftigen Gefängnisstrafen eingestellt.
„Schwarzfahren ist strafbar“, sagte der Staatsanwalt
Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft für die vier angeklagten und vom Angeklagten eingeräumten Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten beantragte, plädierte Rechtsanwältin Möller für ihren stark drogenabhängigen Mandanten auf eine Gesamtstrafe von fünf bis sechs Monaten.
Richter Kimmeskamp hielt dann mit seinem Urteilsspruch eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten für den Angeklagten für tat- und schuldangemessen.
Nach dem Urteilsspruch wurde der 29-Jährige wieder in die Arrestzelle des Amtsgerichtes gebracht, um später vom Gefangenentransporter zurück in die JVA Bochum transportiert zu werden.
Wird das heutige Urteil rechtskräftig, kommen weitere sieben Monate Freiheitsentzug auf den Angeklagten zu und er muss bis in das Jahr 2023 in der JVA bleiben.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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