Rechtskräftiger Freispruch für obdachlosen Hattinger
Ein 66 Jahre alter obdachloser Hattinger war wegen versuchten Totschlags angeklagt und verließ am 17. Mai 2019 als freier Mann den Gerichtssaal in Essen. Obwohl ihn die Schwurgerichtskammer beim Landgericht an diesem Verhandlungstag vom Anklagevorwurf freigesprochen und ihm wegen der erlittenen Untersuchungshaft Haftentschädigung zugebilligt hatte, war die Staatsanwaltschaft mit dem Freispruch nicht einverstanden und legte dagegen Revision ein.
Was war passiert?
Der Hattinger wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, am 1.11.2018 gegen 6:30 Uhr in der Nähe einer Parkbank auf der Martin-Luther-Straße während eines Streits einem Hattinger mit einem Messer in den Bauch gestochen und diesen dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah im Mai 2019 am Ende der Beweisaufnahme die Anklagevorwürfe bestätigt und beantragte gegen den Angeklagten aus Hattingen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren zu verhängen.
Das sah am damaligen letzten Verhandlungstag der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Akyildiz anders. Am Ende seines Plädoyers sah er das Merkmal gerechtfertigter Notwehr zur Selbstverteidigung seines Mandanten bestätigt und plädierte auf Freispruch für den Angeklagten aus Hattingen. Diesem Plädoyer schloss sich die Schwurgerichtskammer damals an und sprach den Hattinger frei.
Wie Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif jetzt dem STADTSPIEGEL auf Nachfrage bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil zurückgezogen, sodass der Freispruch nunmehr auch rechtskräftig ist.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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