Landgericht Essen
Prozessbeginn – Versuchter Mord in Hattingen

Rechtsanwalt Clemens Louis (re.) mit seinem 26-jährigen Mandanten T. und Rechtsanwalt Dennis Schuchna mit dem 27-jährigen Angeklagten K. aus Hattingen.
  • Rechtsanwalt Clemens Louis (re.) mit seinem 26-jährigen Mandanten T. und Rechtsanwalt Dennis Schuchna mit dem 27-jährigen Angeklagten K. aus Hattingen.
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Am Montag begann vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes in Essen der Prozess gegen zwei Hattinger. Der bereits vorbestrafte 26-Jährige T. und der bisher nicht vorbestrafte 27-Jährige K. sind wegen versuchten Mordes angeklagt. Die sechste große Strafkammer hat für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt. Grund für die Straftat könnte der Streit um eine Frau gewesen sein.

Der heutige Prozess wurde bereits nach 30 Minuten für eine Stunde unterbrochen. Die Strafverteidiger monierten ein fehlendes Gutachten und dieses musste dann zuerst kopiert, den Strafverteidigern übergeben und ihnen sodann Gelegenheit gegeben werden, sich mit dem Inhalt vertraut zu machen.
Vorher hatte Staatsanwalt Jakubowski die Anklage verlesen. Am 15. März 2020 kam es auf der Schulstraße in Hattingen zu einem Messerangriff, bei dem ein 32-jähriger Hattinger lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Dabei soll auf den am Boden liegenden sieben Mal mit einem Messer eingestochen worden sein.
Die Angeklagten suchten zunächst am Tattag gegen 17.00 Uhr ihr erstes Opfer an seinem Arbeitsplatz, einer Werkstatt in Hattingen, auf und schlugen auf diesen und auf seine anwesende 31-jährige Freundin ein. Bei der Frau handelt es sich um die frühere Freundin des 27 -jährigen Angeklagten K.
Die Angeklagten sollen dabei auf das am Boden liegende erste Opfer mehrmals eingetreten haben, so die Aussage der 31-Jährigen Frau vor dem Schwurgericht.
Nachdem die Angeklagten dann von ihrem Opfer abgelassen hatten, entschieden sich der Verprügelte und ein 32 -Jähriger Freund von ihm, die Angeklagten zur Rede zu stellen. Gegen 18.00 Uhr trafen die beiden auf der Schulstraße auf die Angeklagten. Im Rahmen der sich plötzlich entwickelten Auseinandersetzung sollen die Angeklagten mit Messern auf ihr zweites Opfer, den 32-Jährigen aus Hattingen mehrmals eingestochen haben.
Bei dieser Auseinandersetzung erlitt der 32-Jährige schwere, lebensgefährliche Verletzungen. Das Opfer schaffte es dann, seinen Angreifern zu entfliehen und flüchtete sich zurück zu dem Pkw seines Begleiters. Gemeinsam suchten sie ein nahegelegenes Krankenhaus auf, von wo die Polizei informiert wurde.
Auch einer der Angreifer konnte kurze Zeit später in dem Krankenhaus angetroffen werden. Auch er wurde durch die Auseinandersetzung leicht verletzt. Der 27-jährige Täter K. wurde nach Versorgung seiner Wunden vorläufig festgenommen. 
Der mit Haftbefehl seit 16.3.20 im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung mit Bild und Namen gesuchte 26-jährige Täter T. stellte sich am 8. Mai der Polizei, wurde festgenommen und befindet sich seit dieser Zeit in Untersuchungshaft.

Angeklagte nutzten ihr Aussageverweigerungsrecht

Beide angeklagten Hattinger verweigerten ihre Aussagen zur Sache und gaben nur Angaben zu ihrer persönlichen Entwicklung.
Darüber hinaus war der erste Verhandlungstag beim Landgericht geprägt von Anträgen der Verteidigung auf Unterbrechung, da ein DNA-Gutachten des BKA den Strafverteidigern nicht rechtzeitig vorgelegen haben soll und ein Pflichtverteidiger keine Gelegenheit hatte, den 27-Jährigen in der JVA aufzusuchen. Der Antrag der Rechtsanwälte Clemens Louis und Dennis Schuchna auf Unterbrechung wurde von Staatsanwalt Rudolf Jakubowski ablehnend bewertet und nach Beratung vom Schwurgericht verworfen.
Bei der Anhörung der als Zeugin geladenen 31-jährigen Geschädigten zeigte Rechtsanwalt Louis dann verschiedene Widersprüche und abweichende Darstellungen zwischen ihrer Aussage bei der Polizei und aktuell vor der Schwurgerichtskammer auf. Auch die gegen sie ausgeführten Schläge des 26-Jährigen stellten sich als Wegdrücken mit der flachen Hand und nicht als Schlag ins Gesicht heraus.
Die Richter der VI. Großen Strafkammer haben für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 8. September 2020 gerechnet.

Im Jahre 2019 gab es im Bereich der Kreispolizeibehörde in Schwelm vier versuchte Tötungsdelikte. Alle Taten wurden aufgeklärt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.