Strafanzeige gegen Mitarbeiterin
Postbankfiliale Niedersprockhövel vermisst 13.400 Euro Bargeld

Über drei Stunden dauerte die heutige öffentliche Hauptverhandlung beim Amtsgericht Hattingen. Eine ehemalige 43-jährige Mitarbeiterin wurde von der Postbank angezeigt und hatte sich wegen Unterschlagung zu verantworten.

Über die Filiale der Postbank in Niedersprockhövel, die auch Postdienstleistungen anbietet, wurde schon öfter berichtet. Grund der früheren Berichterstattung waren unregelmäßige Öffnungszeiten oder plötzliche Filialschließungen, über die Kunden oftmals nicht oder nicht rechtzeitig informiert wurden.

Auch die Stadtverwaltung sowie der Landtagsabgeordnete Bodo Middeldorf (FDP) hatten sich wiederholt für eine verlässliche Nutzung des versprochenen Dienstleistungsangebotes Postbank und Post für Niedersprockhövel eingesetzt.

Der aktuelle Vorwurf wiegt schwer. Die 43-jährige Angeklagte soll im Zeitraum zwischen Ende Mai und Mitte Juni 2019 rechtswidrig mit zwei Taten insgesamt 13.400 Euro Bargeld aus dem Kassenbestand der örtlichen Postbank entnommen haben. Bereits früher soll es bei dieser Filiale schon zu nennenswerten Bargeldfehlbeträgen gekommen sein, die allerdings kein gerichtliches Nachspiel hatten.

Die Ermittlungen und die entsprechende Beweisführung obliegen normalerweise der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft. Ungewöhnlich erschien heute, dass sich das Strafgericht in einer umfangreichen, mehrere Stunden dauernden und komplizierten Beweisaufnahme mit den Arbeitsabläufen in der Postbankfiliale beschäftigen musste, um die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft zu bewerten.

Die Angeklagte, die keine Bankausbildung hat, zeigte auf, dass sie mit gewissen Abläufen in der Banktechnik nicht vertraut gemacht wurde und will in der Filiale eine „oftmals angespannte Allgemeinsituation“ festgestellt haben, die auch die Kunden bemerkt hätten.

Sie bestritt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und zeigte in ihren Schilderungen der Arbeitsabläufe auf, dass verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls theoretisch die Möglichkeit gehabt hätten, Geld rechtswidrig und unbemerkt zu entwenden.

Erschwerend bewertete die Angeklagte auch den häufigen Personalwechsel und die veraltete Bank-Technik in dieser Postbank-Filiale.

Die Schilderungen verschiedener Zeugen über die Art und die Verantwortung für die unterschiedlichen Bargeldkassen, den eingesetzten veralteten „Beschäftigten-Bedienten-Auszahlautomaten, die Tresorbestände, die Sicherheitsvorkehrungen, die Videoüberwachung und die Abstimmverfahren und Kontrollvorschriften der Bargeldein- und Auszahlungen verlangten von den Gerichtsparteien hohes bankinternes Einfühlungsvermögen und Verständnis.

Die Frage, ob auch eine andere Beschäftigte Möglichkeiten des Zugriffs auf die fehlenden Geldbeträge gehabt hätte, konnte bis zum Ende der aktuellen Hauptverhandlung nicht abschließend geklärt werden.

Da weitere geladene Zeugen nicht erschienen waren, wird die öffentliche Hauptverhandlung am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Zur Frage, ob und wann die veraltete Banktechnik in der Sprockhöveler Postbank-Filiale erneuert wird, wollte sich Postbank-Pressesprecher Ralf Palm aus Sicherheitsgründen gegenüber dem STADTSPIEGEL aktuell nicht äußern.

Ergänzung :

  • Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention :
  • „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“.
Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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